Namensänderung nach Tod der Mutter
Hallo allerseits. Ich hätte mal eine Frage, was meinen Freund betrifft.
Er würde gerne seinen Nachnamen ändern lassen. Seine Mutter ist nach langjähriger Krankheit vor ein paar Jahren verstorben. Er würde gerne ihren Namen annehmen, da er sich immer zu ihr stark verbunden fühlte und zu seinem Vater ein relativ schlechtes Verhältnis hat ... Seine Mutter war geborene P., seit der Heirat mit seinem Vater war sie eine S. und Oleg ist auch ein geborener S.
Nun, ich habe ihm wenig Hoffnung gemacht, da er ja seit seiner Geburt den Namen S. trägt. Aber vielleicht gibt es dennoch Möglichkeiten ...
Danke im Voraus, Daniela.
8 Antworten
ja, man kann seinen Vor- sowohl Nachnamen ändern lassen. kenne jemanden, der das gemacht hat. kostet jedoch ziemlich viel soweit ich weiß..
hast du schon gefragt? hmm ohje.. dann weiß ich es leider auch nicht =/
Er soll mal beim Standesamt eurer Stadt nachfragen, die sind für Namensänderungen zuständig.
Das wird nicht funktionieren. Er könnte es natürlich versuchen, aber er braucht einen guten Grund, warum er den Namen ändern lassen will. Die Mutter hat nach der Heirat den Namen des Vaters angenommen, daher hat er keine Ansprüche auf den Geburtsnamen der Mutter und das wird nicht klappen.
Aussichtslos! Dein Freund will einen Namen, der seit der Heirat seiner Eltern überhaupt nicht mehr existiert. Mögen die Gründe für deinen Freund zur Namensänderung auch noch so gewichtig sein, hier geht absolut nichts, leider. Wenn er den Namen seines Vaters absolut loshaben will, könnt ihr bei der Heirat deinen Geburts- oder Familiennamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dabei wird nicht nach Gründen gefragt und diese "Namensänderung" kostet ihm obendrein auch nichts,
Ich sehe da auch keine Chance! Warum hat er das denn nicht zu Lebzeiten der Mutter gemacht, wenn ihm das so wichtig ist? So werden die beim Standesamt das genauso sehen (falls das überhaupt möglich gewesen wäre...)
Kann man nur wenn wichtige Gründe vorliegen.... in dem hier beschriebenen Fall liegt für die Behörden kein wichtiger Grund vor.