Nachtschichten in der Ausbildung bei DB Schenker?

5 Antworten

Solltest Du noch keine 18 sein, darfst Du weder Überstunden machen, noch im Schichtdienst arbeiten in Deinem Ausbildungsberuf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Technische Aus- und Weiterbildung

Sofern du volljährig bist, kann das jedenfalls nicht generell ausgeschlossen werden und wird wohl, zumindest temporär, auch vorkommen.

wenn du unter 18 bist, gibts keine nachtschicht. ab 18 kannst du normal eingesetzt werden zeitlich. frag deinen ausbilder

Sowas steht in der Stellenbeschreibung und wenn man das überlesen hat, fragt man das im Bewerbungsgespräch

Ja, wenn Du über 18 bist, ist das zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Du während der Ausbildungszeit 18 wirst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umschulung zum Kfm im Gesundheitswesen erfolgreich