Nach absolvieren der Grundausbildung (Bundeswehr) kündigen?
Moin,
ich habe eine gewisse Zeit bis zu meinem Studium zu überbrücken. Dabei bin ich auf die Grundausbildung der Bundeswehr gestoßen, hab allerdings nichts genaueres dazu herausgefunden, ob man danach verpflichtet ist weiter zu machen oder nicht. Konkrete Antworten wären hilfreich :)
Vg
2 Antworten
6 Monate haben Sie Zeit, die Bundeswehr zu verlassen. Die Abschlagszahlung müssen Sie dann aber zurückgeben, das sind ca. 1200€ - 1400€.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hohe Kenntnisse in diesen Bereichen.
Bei der BW verpflichtet man sich für eine bestimmte Zeit. Nur die Grundausbildung zu machen, ist nicht vorgesehen. Beim freiwilligen Wehrdienst (mindestens 7 Monate) kann man in den ersten 6 Monaten jederzeit kündigen. Man könnte da also nach Absolvieren der GA direkt kündigen und wieder gehen.