Muss pfefferspray beim mitführen bedeckt sein?
2 Antworten
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Pfefferspray darfst du als Privatperson nicht führen.
Tierabwehrspray muss nicht verdeckt getragen werden.
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Hat Auch keiner was anderes behauptet.
Nichtsdestotrotz ist Tierabwehrspray ≠ Pfefferspray.
Das eine ein verbotener Gegenstand und das andere nicht vom Waffengesetz umfasst.
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Jep.
Höchstens noch als Ergänzung falls es dich als Details interessiert: Einen ganz kleinen Unterschied gibt es zwischen Dienstlich genutzten Pfeffersprays und als Tierabwehrspray deklarierten Pfeffersprays neben der Beschriftung doch noch. Bei Dienstlich genutzten Pfeffersprays wird im Normalfall ein anderes Treibmittel genutzt. Im Dienstlichen Einsatz soll dieses nicht entflammbar sein. Bei Tierabwehrsprays wird da im Normalfall kein besonderer Wert drauf gelegt und daher billigere Treibmittel die entflammbar sind verwendet. Ändert aber natürlich nichts daran dass beide Sprays am ende immer noch ein Pfefferspray mit der gleichen Wirkung, Wirkstoff usw sind.
Das Dienstlich genutzt Spray darf halt wie die Haarspraydose bei ~10 Jährigen Jungs zum improvisierten Flammenwerfer werden wenn das Gegenüber zufällig gerade Raucht oder nen brennendes Feuerzeug in der Hand hat.
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Ich dachte das dienstliche wäre nicht entflammbar. Wie kann es dann zum Flammenwerfer werden?
lg
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Im Dienstlichen Einsatz soll dieses nicht entflammbar sein.
Im zweiten Absatz fehlt natürlich eine Verneinung. Das Dienstliche Spray darf natürlich NICHT zum Flammenwerfer werden nur weil [...]
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Nein, ein Tierabwehrspray muss man grundsätzlich nicht verdeckt führen, es kann aber zb zu Problemen führen, wenn sich irgendein Otto aufregt, weshalb ich es nicht empfehlen würde
⁹⁹
Tierabwehrspray ist Pfefferspray. Der einzige Unterschied ist die Beschriftung und damit die Zweckbestimmung.