Muss ich beim Auszug der Wohnung streichen 2021?

4 Antworten

Frag bei deinem Vermieter nach. Lies eventuell auch in deinem Mietvertrag nach, ob dort etwas steht.


10247sh 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 13:35

Naja die Antwort bringt mir nichts, da ja jeder Vermieter sagen kann was er will und ob das dann auch stimmt und rechtens ist, ist eine ganz andere Sache, sonst würde ich ja nicht hier die Frage stellen wenn ich mich auf die Aussage des Vermieters verlassen kann.

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Schau deinen Mietvertrag an. Da sollte drin stehen ob du streichen musst oder nicht


10247sh 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 12:58

Ich weiß aber wenn ich google sagt mir ein Bericht dass das was im Mietvertrag ungültig ist und man das nicht muss auch wenn es so drin steht

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Das sollte im Mietvertrag geregelt sein.

Standardmäßig verlässt man die Wohnung so, wie man sie bei Einzug vorgefunden hat.


10247sh 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 13:00

Also der Vermieter sagt dass ich es trotzdem müsste weil es im Mietvertrag so steht, nur habe ich im Internet gelesen dass es ungültig ist, 2015 würde das entschieden aber die Frage ist ob sich nun was geändert hat und wieder andere Rechte beschlossen wurden?

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Unrenoviert übernommen>>unrenoviert zurück. Das ist so noch immer. Nur besenrein zurück. Fenster ungeputzt, eigene Einbauten, Dübel und Spinnweben entfernt, Dübellöcher unverschlossen. Das wars.


10247sh 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 13:50

Und streichen?

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10247sh 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 14:15

Bist du sicher? Hat jemand dazu aktuelle Nachweise?

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