Mit kleiner Schwester alleine ins Freibad?
Also würdet ihr eine12 jährige und ihre kleine Schester (9) , alleine ins Freibad lassen . Die Große hat Bronze Kann ganz gut schwimmen , die Kleine ganz okay .
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
17 Antworten
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Nein das würde ich auf keinen Fall tun! Denn von einem Bekannten die Kinder waren mit Oma und Opa schwimmen (Hallenbad) da musste die kleine aufs Klo und die große Schwester ist mit gegangen ! Dann war die kleine fertig und die große wollte auch nur eben schnell noch gehen,da ist die kleine dann gegangen ,ja und ist dann im Wellenbad ertrunken !!!! Deswegen grade im Freibad da wo jetzt bei dem Wetter so viele Leute sind ,das würde ich NIE tun ! Denn da kann so viel passieren! Denn dann kannste auch nicht der großen später Vorwürfe machen! Denn sie ist auch nur ein Kind was ihren Spaß haben will ! Die wird nicht ausschließlich die ganze Zeit auf die kleinere Schwester achten! Wenn was sein sollte dann wirste dir dein leben lang Vorwürfe machen! das schlimmste ist ,deiner großen Tochter auch ! Wenn gehe mit ,denn du bist die Mutter und Erziehungsberechtigt ,dann solltest du sowas für die Kinder tun! Lieben Gruß :) Tina
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Also ich denke mal es wär besser wenn sie mit Begleitung wären. Warum gehst du denn nicht mit. In Schwimmbädern kann alles mögliche passieren und mit 12 hat man noch nicht die nötige Reife um richtig zu handeln :)
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zumindestens wenn die beiden normalerweise vernünftig sind.außerdem sind sie ja nicht alleine im schwimmbad.es gibt ja auch noch andere badegäste und den bademeister. ich würd die beiden einfach mal die erfahrung machen und das schöne wetter nutzen lassen. :-)
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nein. Kinder in diesem Alter sind unberechenbar. Die Verantwortung ist der 12 jähigen nicht zu übertragen und zulässig.
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Nein. Eine 12jährige ist in einer echten Gefahrensituation überfordert. Es ist nicht möglich, ihr die Aufsichtspflicht zu übertragen, vor allem nicht in der Nähe von Wasser. Das würde jeder Richter auch so sehen, wenn es zu einem Unfall kommen sollte. Die Aufsichtspflicht darf nur an dafür geeignete Personen übergeben werden.
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" Die Delegation an eine ungeeignete Person bzw. deren Überforderung (...) kann eine Aufsichtspflichtverletzung darstellen. D.h. das derjenige haftet, der deligiert hat!"
http://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereine/recht/recht_minderjahrige_aufsichtspflicht.pdf
Badeordnung traut es Kindern ab 8 zu. "Gemäß der Badeordnung des Elypso Deggendorf dürfen Kinder erst ab acht Jahren alleine das Schwimmbad nutzen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Schäden die Haftung bei den Erziehungsberechtigten liegt."
http://www.oliver-fix-anwaltskanzlei.com/PR-News/Rechtstipp%20-%20Aufsicht%20im%20Schwimmbad.html
Der Einzelfall ist aber zu berücksichtigen.