Mit fake Tasche verreisen?

2 Antworten

Habe das hier gefunden:

Es ist nach deutschem Recht nicht verboten, Markenfälschungen für den privaten Bedarf zu erwerben und aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu nehmen.
Die gefälschten Produkte dürfen bei Flug- oder Schiffsreisen den Wert von 430 Euro nicht übersteigen - ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an.

Also gehe ich davon aus, dass du die Tasche tragen kannst, wenn sie den genannten Wert nicht übersteigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt halt darauf an, wohin Du reist. Manche Länder sind da nicht gerade zimperlich, zum Beispiel die Schweiz. Auch Spanien ist übrigens eines der Länder, in denen der Erwerb von Fakes strafbar ist.