Meine Eltern wollen das Haus meiner Schwester schenken, können Sie dies beim Notar ohne mein beisein

2 Antworten

Können Sie das einfach so machen, ohne das ich davon erfahre?

Ja. Deine Eltern können mit Ihrem Haus lebzeitig machen, was sie wollen, und schulden dir weder Rechenschaft noch du Ihnen Zustimmung, das geht nur sie und deine Schwester etwas an :-)

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, man müsse seine Kinder gleich behandlen oder sie hätten lebzeitig der Eltern einen Anspruch auf Teile ihres Vermögens.

Sofern die Eltern diese Schenkung 10 Jahre überleben, hättest du daran überhaupt keinen Anspruch.

Innerhalb dieser Frist kannst du den im Erbfall alljährlich um jeweils 1/10 des Schenkunsgwertes abschmelzenden Wert als Pflichteilsergänzungsanspruch verlangen, sofern dein tatsächliches Erbe ohne das Haus weniger als die Hälfte dessen wert wäre, wie es ein fiktive Nachlass mit dem abgeschmolzenen Schenkungswert wäre.

Gehört das Haus beiden Eltern hälftig, nur die Hälfte dessen bei jedem Erbfall der Eltern.

muß der Notar mich als 2. leibliches Kind nicht davon vorher informieren?

Nein. Das darf er garnicht: Verträge gegen Dritte nichts an.

G imager761

Deine Eltern können frei entscheiden, wem sie was vererben und der Notar muss dich nicht davon unterrichten. Dir bleibt im Falle des Ablebens deiner Eltern und für den Fall, dass du nichts vererbt bekommst, der Pflichtteilsanspruch.