Medikamenten verabreichen als Fsjlerin?
Heyy, ich weiß ich mache mir wahrscheinlich zu viele Gedanken was das Fsj angeht aber möchte halt nix falsch machen. Also die Sache ist die das ich einer Bewohnerin Essen gereicht habe und die Media stehen gelassen habe, da mir am Anfang des Fsj gesagt wurde das ich keine Medikamente als Fsjlerin geben darf. Jetzt würde mir aber gesagt das ich die geben hätte sollen und ich sowas machen muss?
Kennt sich da jemand aus? Will halt auch nicht das wenn ich das dann mache und mich die Schichtsleitung sieht das ich Ärger bekomme da Sie ja gemeint hatte ich darf das nicht.
Danke im Vorraus :)
7 Antworten
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Meines Wissens darfst Du als nicht ausgebildete Praktikantin keine Medikamente verteilen, da Du weder ihre Wirkungen noch ihre Nebenwirkungen beurteilen kannst. Ich könnte mir aber vorstellen, dass aufgrund der Personalknappheit in Alters- und Pflegeheimen man häufig auch Praktikantinnen zur Medizinausgabe heranzieht. Ich sehe für dich zwei Möglichkeiten: Entweder Du fragst den betreuenden Arzt bei dessen nächstem Heimbesuch oder Du lässt dir von der Stationsleitung eine schriftliche Anordnung geben, dass Du auch Medikamente auszuteilen hättest. Da diese vermutlich eher unfreundlich auf deine Bedenken reagieren wird, könntest Du alles auf einen Juristen in der engen Verwandtschaft schieben, der dir das so gesagt hätte und Du deshalb völlig verunsichert seist.
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Ich würde das ganz selbstbewusst melden: "Die Medikamente von Frau Knesebrecht sind noch unberührt." Und dann wird sicher eine Entscheidung getroffen. Du hast verantwortlich gehandelt und darfst ein gutes Gewissen haben.
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Man darf Medikamente nicht herrichten oder austeilen..
wenn sie aber schon zugeordnet wurden, darf man sie geben
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Soweit ( ärztlich verordnete ) Medikamente seitens Verantwortlicher zu den Mahlzeiten bereit gestellt werden, darfst Du diese auch "verabreichen" / anreichen.
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Du darfst nicht bestimmen wer was wann nehmen soll.
Aber wenn die Medikamente schon hergerichtet sind und du sie mit dem Essen zusammen verteilst, dann darfst du sehr wohl darauf achten, dass die Patienten sie auch einnehmen.