Lippe aufgekrazt (Wudu)

2 Antworten

Nein, musst du nicht

In der Tat gibt es viele Überlieferungen, die darauf hinweisen, dass Bluten die Gebetswaschung nicht ungültig macht. Vielmehr ist es Mustahabb (empfohlen). Jene Gelehrten, die meinen, dass Bluten die Gebetswaschung ungültig macht nehmen folgende Aussage als Beweis: Abu Darda - möge Allah mit ihm wohlzufrieden sein - berichtete, dass als der Prophet - Allahs Heil und Segen auf ihn - erbrochen hatte, machte er die Gebetswaschung. So sagen die Gelehrten, dass hier eine Analogie zwischen dem Bluten und Erbrechen sei.

Sufyaan al-Thawri, Ibn al-Mubaarak und Ahmad and Ishaaq - möge Allah Sich ihrer erbarmen - waren der Meinung, dass durch Nasenbluten und Erbrechen die Gebetswaschung ungültig wird. Als Beweis stützen sie sich auf mehr als eine Meinung der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihn - und anderen unter den Taabi’een. In Sunan Al-Baghawi ist zu finden, dass die Mehrheit der Gefährten des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihn - und die Taabi’een der Meinung waren, dass Nasenbluten und Erbrechen die Gebetswaschung nicht ungültig machen.

Imaam al-Nawawi - möge Allah Sich seiner erbarmen - sagte: "Es gibt überhaupt keinen Beweis des Propheten - Allahs Heil und Segen auf ihn -, der besagt, dass es obligatorisch ist, nachdem Bluten nochmals die Gebetswaschung zu vollziehen"

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah - möge Allah Sich seiner erbarmen - sagte: "Die Gebetswaschung nach dem Schröpfen und Erbrechen zu vollziehen ist mustahabb (empfohlen) und gut"

Nein, durch das Bluten wird deine Gebetswaschung nicht ungültig.