legal?

5 Antworten

Mit 14 Jahren erlangt jeder Mensch das sog. Selbstbestimmungsrecht. Ab diesem Alter darf jeder frei entscheiden, mit wem er sexuelle Handlungen vollziehen oder eine Beziehung führen will. Die einzigen Einschränkungen dabei für Minderjährige gegenüber Erwachsenen sind:

  • Die Minderjährige Person darf nicht für ihre sexuelle Unerfahrenheit oder jugendliche Naivität nachweisbar ausgenutzt werden.
  • Es darf kein Geld für für oder durch die sexuelle Handlungen verlangt werden.