Mieterin zog nach Eigenbedarfskündigung nicht aus, ich musste in eine andere Stadt - zahlt seit Jan.
inzwischen steht fest, die Mieterin ist zum Ende der wirksamen Kündigung wegen Eigenbedarfs zum 31.3. nicht ausgezogen, ich musste nun, da ich meine Wohnung nachweislich in Berlin räumen musste, selbst umziehen, habe in einer anderen Stadt eine bezahlbare Wohnung gefunden. die Mieterin zahlt ihren Anteil der Miete ca 1/3 seit Januar 2013 nicht, 2/3 zahlt die Arbeitsagentur.
Frage - kann ich nun wieder per wirksamer Kündigung wegen Eigenbedarfs kündigen, kann ich Schadenersatz verlangen, oder ist es besser wegen Zahlungsverzug fristlos zu kündigen, oder eine Doppelkündigung wegen eigenbedarf und wegen Zahlungsverzug.
Ich war gerade persönlich bei ihr in München, die Klingel hat sie inzwischen auch abgestellt, vermutlich wegen des gerichtsvollziehers, Post kommt zurück, nach Klopfen an der Tür und Öffnen ihrerseits und meiner Nachfrage warum sie keine Miete (ihren Anteil) mehr zahlt seit Jan. knallte sie mir die tür vor dem Gesicht zu. sie putzt den Treppenabsatz nicht, es stehen ca. 30 Paar Schuhe vor ihrer Tür und sie hetzt andere Mieter auf.