Krankenkasse verlangt versicherungsnachweis nach über 10 Jahren , Verjährung?
Guten Morgen,
meine Frau hat gestern ein Schreiben von ihrer ehemaligen Krankenkasse erhalten. Darin wird mitgeteilt, dass sie vor ca 10 Jahren für einen Zeitraum von 3 Monaten keinen nachgewiesenen Versicherungsschutz hatte bzw. kein Nachweis vorliegt, ob sie in dieser Zeit anderweitig versichert war. Nun meine Frage: Ist das nicht bereits verjährt, wenn die Krankenkasse nachträglich Forderungen stellen möchte? Leider haben wir selbst keine genauen Unterlagen mehr aus dieser Zeit, aber sie müsste eigentlich arbeitssuchend gemeldet gewesen sein.
Dieser Fall müsste doch eigentlich bereits verjährt sein, oder?
das habe ich im internet gefunden .
Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren gemäß den sozialrechtlichen Vorschriften nach 4 Jahren. Die Verjährung tritt nach Ablauf des Jahres ein, in dem die Schulden entstanden sind.
1 Antwort
SV-Beiträge verjähren 4 Jahre nach dem Jahr, in dem sie fällig geworden sind. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen ist die Frist länger.
danke also habe dort angerufen gehabt , scheinbar ein systemfehler die dann automatisch anfragen sendet etc. . danke wollte mich nur nochmals absichern