Kino fsk 6?

2 Antworten

Kindern unter sechs Jahren ist der Zutritt nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte Person (z.B. Eltern) oder eine erziehungsberechtigte Person (ab 18 Jahren) das Kind begleitet. Erziehungsberechtigt ist, wer durch eine personensorgeberechtigte Person durch einen ausgefüllten Erziehungsauftrag als erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt wird.

Die entsprechende Altersfreigabe der Filme bleibt dennoch bindend!

Das heißt, ein Kind unter 6, darf auch in Begleitung der Eltern in keine Aufführung mit der FSK 6 oder mehr.

Nein, die Altersfreigabe bei FSK ab 6 Jahren ist bindend

Woher ich das weiß:Berufserfahrung