Kann man sich freiwillig röntgen lassen?

10 Antworten

Jede Röntgenaufnahme darf nach § 23 Abs. 1 RöV bzw. § 80 Abs. 1 StrlSchV nur dann durchgeführt werden, wenn vorher eine rechtfertigende Indikation gestellt wurde. Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Ohne eine solche rechtfertigende Indikation kann die Röntgenaufnahme eine strafbare Körperverletzung darstellen.
https://www.rwf-online.de/content/die-anordnung-von-r%C3%B6ntgenuntersuchungen-%E2%80%93-ein-thema-mit-rechtlichen-fallstricken

Hi Esinde4,

Das geht in der Regel nur, wenn ein Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung besteht. Dass es möglich ist, sich auf Wunsch Röntgen zu lassen, wäre mir neu. :-)

Viele Grüße

Du wirst schon sagen müssen was du sehen willst. Normalerweise bekommst du die Röntgenbilder gar nicht zu Gesicht. Zudem erkennst Du als Laie sowie nichts darauf.

Wenn es keine medizinische Indikation gibt, wirst Du das Röntgen zudem selbst bezahlen müssen.

Nein, nur bei verdacht auf etwas, also wenn es nötig ist, da röntgen jetzt auch nicht grade gesund ist. Wenn Behandlungen an dir ohne Grund stattfinden kann das bei folgen Probleme für den behandelnden Arzt geben.

Nein - nur, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Du brauchst auf jeden Fall eine Überweisung Deines behandelnden Arztes/Hausarztes.