Kann man bei eBay ein Preisvorschlag zurücknehmen?
Ich habe einen Preisvorschlag gemacht bei einem Produkt, habe allerdings ein anderes für günstiger gefunden und gekauft. Nun hat der Käufer den Vorschlag angenommen allerdings und ich weiß nicht weiter. Muss ich das Produkt jetzt bezahlen oder kann ich es zurücknehmen?
7 Antworten
Der Käufer hat es akzeptiert und es ist ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden. Die weiteren Folgen sind logisch!
Mensch, versteht es doch endlich mal, du hast ein gültiges Gebot abgegeben, das steht da sogar, wenn du einen Preisvorschlag sendest, dass dieser verbindlich ist, wenn der Verkäufer ihn annimmt. Das ist nicht wie bei shpock!
Bezahle den Artikel, mehr kannst du nicht tun.
Es ist schnurzpiepsegal, ob du was überlesen hast!!
Man, man, so einen Käufer wie dich will echt niemand. Wenn du den Jailbreak nicht gelesen hast, dann setz ne Brille auf. Es stand da und gut is.
Wenn da steht defekt und du sagst: Nö, hab ich überlesen, denkst du, dass wäre ein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten??
Den Jailbreak kann man ganz einfach wieder entfernen, habe 100 Mal meine Handys gerootet und entrootet.
Frag ihn, ob du den Kauf abbrechen könntest.
Nächstes Mal warten, bis das Angebot endet, du bist genau wie diese Leute, die auf 10000 verschiedene Sachen bieten und dann plötzlich 494823934 Euro zahlen müssen...
Dein auf der Verkaufsplattform ebay gteschlossener Kaufvertrag besteht gem. BGB 433:
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Dein Kommentar:
"Teilweise doch. Das Produkt ist ein Smartphone aber scheinbar gejailbreakt was ich tatsächlich überlesen habe."
Das ist nicht das Problem des Verkäufers. Das ist Dein Problem.
Dein weiterer Kommentar:
entbehrt jeder rechtlichen Möglichkeit. Dein Einwand gegen den Kauf stimmt mit keinem der genannten Gründe überein. Dein Kaufvertrag ist verbindlich.
"Außerdem habe ich gerade eBay telefonisch kontaktiert die mir das ganze bestätigt haben."
Seit wann darf ebay Rechtsauskünfte geben? Seit wann darf ebay sich in gem. BGB gültige Kaufverträge mischen?
ebay ist nur eine Verkaufsplattform auf der Käufer und Verkäufer Kaufverträge gem. BGB schliessen.
Die ebay AGB bestimmen nur das Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen ebay-Kunden und ebay.
Dein Ansprechpartner zur Lösung des Kaufvertrags wäre mit einer höflichen Entschuldigung der Verkäufer.
Doch mein Einwand stimmt mit den Gründen überein (näheres möchte ich hier nicht erläutern). Zu deiner Frage bezüglich dem Kundendienst, die nette Dame hat mir in der Tat Rechtsbeistand geleistet und seit wann das so ist kann ich dir nicht sagen.
Falls ggf. der Verkäufer Klage gegen mich erheben sollte, könnte ich aus rechtlichen Gründen dagegen sprechen.
http://pages.ebay.de/help/buy/bidding-overview.html#change
Aber:ist es ein gewerblicher Verkäufer, hast du gesetzliche Rückgabefrist von mind. 14 Tage. Somit kannst du kaufen und dann zurück geben. Bei privat geht das nicht. Und generell macht man sowas nicht. Ist nicht die feine Art...
Du hast ein Angebot gemacht, er hat angenommen. Daher gilt der Kaufvertrag. Theoretisch musst Du das jetzt nehmen!
Es ist nicht zu 100% man kann zurückrufen wenn man zB. sich vertippt oder den Artikel verlesen hat. Steht alles in den AGBs.
Nein, erstmal theoretisch. Schließlich gibt es die Option mit dem Verkäufer zu reden. Er kann aus Kulanz zurücktreten und er kann gegen Gebühr zurücktreten (erneut einstellen, Ebay Gebühren, Aufwand).
Teilweise doch. Das Produkt ist ein Smartphone aber scheinbar gejailbreakt was ich tatsächlich überlesen habe.
Definitiv:Es gibt kein theoretisch! Der Kaufvertrag ist gültig. Was danach kommt, ist Verhandlungssache.
Kannst Du Deutsch? Er muss es doch nur nehmen, wenn die Verhandlung scheitert. Das der Kaufvertrag gültig ist bestreitet keiner!
Er fragt ob er es nehmen muss. Theoretisch ist daher nicht falsch. Wenn er sich einigt muss er das nämlich nicht.
Wenn du mit Deutsch dich meinst... ich dennoch weiss, was Verträge sind und du ziemlich sicher nicht. Das macht den Unterschied zwischen uns beiden aus. Nicht mehr und nicht weniger!
Der Kaufvertrag ist nicht immer 100% gültig wer was anderes behauptet, kennt sich nicht aus. Einfach lesen: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html
Außerdem habe ich gerade eBay telefonisch kontaktiert die mir das ganze bestätigt haben.
Sag mal bist du geistig zurückgeblieben oder so?. Wenn du Augen hast dann lies doch die AGBs da steht alles relevante. Der "Vertrag" ist abgebrochen und ich musste nichts zahlen.
Das Angebot war rechtlich gesehen auch auf eBay in einer Grauzone. Falls du nicht weißt was das heißt, nutze die Suchfunktion.