Kann ich meine 10 Jährige Schwester zu mir holen?

5 Antworten

hallo auch Reg92,

ich finde, Du bist eine tolle Schwester.

Zu Deinen Fragen:

Deine Mutter bestimmt über den Wohnort der Tochter. Stimmt die Mutter zu, dass die Schwester bei dir lebt, ist alles in Ordnung und kein Fall für das Jugendamt, welches also dann auch nicht gefragt werden muß.

Stimmt die Mutter nicht zu, ist tatsächlich zu überlegen, ob man das Jugendamt einschaltet. Allerdings würde ich schon auch den Wunsch der Mutter beachten, wenn sie alleine für ihr Kind sorgen möchte. Und wenn es öfters einen Streit zwischen Mutter und Tochter gibt, wäre zu überlegen, ob es dafür nicht auch jeweils gute Lösungen gibt. Einfach die Schwester der Mutter auszuspannen, ohne nicht auch ernsthaft nach Lösungen gesucht zu haben, halte ich für unfair.

Und auch ist zu überlegen: Will Deine Halbschwester wirklich bei Dir leben - und wenn ja, warum? Ich vermute, dass "nur Streit" zwischen Mutter und Tochter kein Grund für das Jugendamt sein wird, der Mutter das Kind wegzunehmen. Und würde das Jugendamt der Mutter das Kind wegnehmen, ist damit noch nicht sicher gestellt, dass die Schwester zu Dir käme.

Ja, ein Wohnortwechsel der Schwester hat insofern eine Auswirkung auf das Hartz IV Einkommen der Mutter, weil vom Amt für Mutter und Tochter monatlich etwas mehr bezahlt wird, als nur für eine alleinstehende Frau.

Ich tendiere dazu, in Form einer liebevollen Familienlösung gemeinsam nachzudenken und eine Lösung zu wählen, die von allen getragen werden kann. Wie wäre es, wenn Deine Schwester mal für einige Monate oder 1 Jahr bei Dir lebt... und dann alle überlegen, ob das die Lösung für alle ist oder nicht? Sozusagen eine Lösung auf Probe?

Auch überlege, inwieweit Deine Halbschwester so eine Art Lebensinhalt Deiner Mutter ist. Was soll sie tun, womit sich beschäftigen...? Also eine gute Lösung beinhält auch eine Lösung für Deine Mutter. Könnte sie sich nicht weiterbilden und ggf. eine Arbeit finden? Mit einer Tochter, für die sie tagsüber da sein muß, ist es schwieriger. Ähnliche Überlegungen solltest Du auch für Dich anstellen. Bist Du tagsüber zuhause oder würde Deine Halbschwester bei Dir zum Schlüsselkind?


Reg92 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 01:30

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Also es war schon öfter mal das Thema um die Situation zu lockern das sie zu uns kommt. Ich arbeite als Teilzeitkraft und arbeite nur halbtags und habe 2 Tage in der Woche frei. Zudem ist mein Vater auch Zuhause also wäre sie nie lange alleine.

Und auch die kleine würde gerne zu uns. Ich denke man müsste sich nochmal mit allen Beteiligten hinsetzen und das ganze klären. Du hast sehr gute Punkte angesetzt wie zB das Probejahr.

Und ich denke auch das meine Mutter beruflich wieder durchstarten könnte wenn sie,so fies das jetzt auch klingt mehr Freiheit dazu hat.

Du hast mir hierbei sehr geholfen

1

Das mit dem Harz 4 habe ich persönlich noch nie gehört, deine Mutter würde ja nicht ihren Job verlieren, wenn sie das Sorgerecht abgiebt. Also in der Hinsicht kann ich dir leider nicht helfen, aber ich kann dir vom ganzen Herzen sagen, das du auf dem richtigen Weg bist und das wahrscheinlich der beste Schritt für alle Involvierten wäre.


Reg92 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 01:05

Danke für deine Antwort. Ich möchte nur das beste für beide 😔

0

nein du kannst deine schwester nicht zu dir holen. es muss das jugendamt eingeschaltet werden, damit eine pflegschaft eingerichtet werden kann. weiterhin wirkt sich das selbstverständlich auf die leistungen alg2 aus. deine mutter wird kein kindergeld mehr bekommen und die leistungen für das kind werden gestrichen.

warum kümmert sich der vater des kindes nicht, wenn irgendwas im argen wäre.

das Kind lebt immer bei dem der das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Eltern zu entziehen ist schwer. Viel Streit in der Pubertät ist ein bisschen wenig um einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen.


Reg92 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 01:04

Vielen Dank für deine Antwort.

Es artet leider oftmals schon so aus das meine Mama droht sich etwas anzutun...sie reagiert oft über habe jedoch trotzdem Angst das da etwas passiert.

1
rie13  26.02.2020, 01:07
@Reg92

Wenn das so ist, vereinfacht das vieles. Auch wenn es hart klingt wäre es für deine Mutter am besten stationär in eine Klinik zu gehen. So müsste deine Schwester auch woanders untergebracht werden.

1
Reg92 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 01:13
@rie13

Das wird ein schwieriger Schritt aber ich weiß was du meinst. Jedoch denke ich nicht das sie das zulässt also das einweisen. ich denke ich muss mich nochmal mit ihr hinsetzen und eine Lösung finden. Ich weiß leider nicht ob sie es einsieht das sie da ich nenne es mal ein "Problem" hat.

0
Goofiee  26.02.2020, 01:45
@Reg92

Wie gesagt. So lange das Sorgerecht nicht bei dir liegt kannst du kein Kind zu dir holen.

schon alleine an einer Schule ab und anmelden geht nicht ohne Sorgerecht.

0
Goofiee  26.02.2020, 02:08
@Reg92

Überlege ob es wirklich eine gute Idee ist und wie deine Mum sich fühlt wenn ihr Kind im Haushalt des ex lebt der nicht der Vater ist. Ich finde die Lösung problematisch. Wenn da sich nicht wirklich alle grün sind dann kann das ganz schön knallen. Wenn du einen eigenen Haushalt hättest wäre es etwas anderes.
aber ich kenne die Familienverhältnisse nicht.

1
Reg92 
Beitragsersteller
 26.02.2020, 02:18
@Goofiee

also meine Eltern verstehen sich noch gut. also haben ein sehr freundschaftliches Verhältnis.

0
Goofiee  26.02.2020, 02:48
@Reg92

trotzdem gibt man sein Kind nicht so einfach zu seinen Freunden. Es scheint etwas dass ihr mit Haus und „Luxus“ dem Kind etwas bieten zu wollen was die Mutter nicht kann. Du bist trotzdem „nur“ die Halbschwester. Wenn die Mutter nicht mitmacht müsstest du so oder so vors Gericht. Auch ein Jugendamt kann ohne Gericht keinen Eltern das Kind nehmen und entscheiden dass es irgendwo anders lebt. Da braucht es immer einen Richter der Entscheidet.

0
rie13  26.02.2020, 01:03

Wenn es keinen Vater gibt, kann die Mutter sich dann das Sorgerecht nicht mit ihrer älteren Tochter teilen?

1
wushelse  26.02.2020, 10:43
@rie13

nein kann sie nicht. warum sollte es keinen vater des kindes geben. sie wird ja nicht aus seifenblasen entstanden sein.

0

Deine Mutter müßte einverstanden sein, da sie ja wohl das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungrecht hat. Auswirkungen auf Harz4? Ja, sie erhält weniger Geld und das Kindergeld wohl auch.