Kann ich gekpndigt werden?

3 Antworten

 muss ich das dem arbeitgeber melden

Dein Ausbildungsbetrieb ist nicht dein Arbeitgeber, sondern dein Ausbildender. Was steht dazu denn in deinem Vertrag? Und besteht ein berechtigtes Interesse deines Ausbildungsbetriebes, über solche Vorhaben informiert zu werden?

Um die Frage direkt zu beantworten: Ja, es besteht ein berechtigtes Interesse. Nämlich dann, wenn du durch diese Tätigkeit deine Ausbildung vernachlässigst und für den Betrieb von deiner Leistung auszugehen ist, dass du die Prüfungen nicht bestehen wirst.
Ist die Tätigkeit vom Ausbildungsbetrieb genehmigungspflichtig? Nein.
Kann der Betrieb dir die Ausübung dennoch untersagen? Wenn du deine Ausbildung vernachlässigst schon.

und werde ein Passives einkommen in höhe von 700€ haben 

Über Trading..... Da weisst du vorher schon, was an Gewinn herauskommt, wenn du Risikogeschäfte tätigst? Reichlich blauäugig....

Jaa.. wenn er nix davon weiß, dann ist es kritisch. Und nicht zu viele Infos Preisgeben. Aus Neid kann er dir mehr Druck machen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 🎯Unternehmertum🎯

nein, dein Arbeitgeber darf dir lediglich Nebentätigkeiten verbieten, die sich negativ auf sein Geschäft auswirken. Wenn du also z.B. zur Konkurenz wirst, oder dort das Gleiche machst wie bei ihm, wenn du Know How aus der Firma ziehst oder du wegen deiner Nebentätigkeit deine Pflichten vernachlässigst!

Nehmen wir einfach mal an, du bist in einem Altenheim beschäftigt. Und nehmen wir an, du würdest den alten Leutchen Eine Mitgliedschaft aufschwatzen, dann würde ich dich spätestens beim 2. mal kündigen und freistellen oder und fristlos kündigen!