Kann ich diesen Schuh reklamieren?
Hallo,
Ich habe am Dienstag pinke echtleder (wildleder) Schuhe aus Deichmann gekauft und sie heute zum ersten mal getragen! Ich finde diese Schuhe super schön doch leider hat ist vorne, ich weiß nicht wie ein Fleck aufgetaucht. Ich habe es versucht mit etwas Wasser weg zu bekommen an der Stelle, doch nun ist ein riesengroßer Fleck entstanden. Ich habe 40€ gezahlt und habe niemals gedacht das so etwas passiert. Es ist totall auffällig und geht auch nicht mehr weg. Ich möchte die Schuhe reklamieren weil ich die Qualitär sehr schlecht finde und sie auch so nicht tragen kann. Doch ist das möglich? Kann ich aus diesen Grund reklamieren? Weil wo ich sie gekauft habe waren sie nicht so, aber sogar ein tropfen Wasser hinterlässt Flecken!

8 Antworten
Du kannst nachfragen aber im Laden wird dir zurecht keiner glauben dass "der Fleck einfach so aufgetaucht ist" sondern verständlicherweise annehmen dass du dafür verantwortlich bist. Wegen der Qualität oder sonstiges kannst du die Schuhe auch nicht zurückgeben, du hast ja eindeutig im Laden gesehen was du gekauft hast
Wildleder ist bestrebt, Feuchtigkeit aufzunehmen, und das kann man nicht vermeiden.
Besorg dir im Schuhgeschäft eine sogenannte Wildlederbürste, damit kannst du den Fleck ausbürsten.
Und sollte es irgendwann einmal glatte Stellen im Leder geben, dann kannst du sie mit Schleifpapier wieder aufrauen.
Ein Reklamationsgrund ist so ein Fleck aber keinesfalls.
wenn der Fleck bei Kauf noch nicht war kannst Du nicht zurück geben, schon gar nicht wenn Du das schon mit Wasser dran warst. Du schreibst es wurde mit Wasser nur noch schlimmer - das haben Wildleder Schuhe an sich, da darf man nicht mit Wasser dran.
War der Fleck schon beim Kauf da? Wenn nicht, kannst du die Schuhe nicht zurückgeben, sie hatten ja keinen Mangel. Aus Kulanz werden sie die Schuhe auch nicht mehr zurücknehmen, da du ja schon dran "herumgeputzt" hast.
Ein Fleck ist kein Reklamationsgrund. Dieser ist nach dem Kauf bei der sog. "Ingebrauchnahme" des Gegenstands entstanden und zählt nicht unter Gewährleistung.
Wenn du ein T-Shirt kaufst, anziehst und einen dicken Klecks Schokoeis draufmantschst, der beim Waschen nicht mehr rausgeht, kannst du es auch nicht in den Laden zurücktragen und "reklamieren".