Kann ein Vermieter grundlos die Miete erhöhen?

10 Antworten

Das sagt der Enkel eben so. Und es stimmt ja auch und erst recht, wenn womöglich schon lange nicht mehr erhöht wurde.

Kann er das einfach so machen!?

Nein, das kann verdammt kompliziert sein.

Das Mietrecht sieht eine ziemlich klare Vorgehensweise vor, an die sich auch Euer Vermieter halten muss, es sei denn, Ihr stimmt seiner bescheidenen Bitte einfach mal so zu.

Das Mieterhöhungsverlangen muss nicht nur darlegen, um wieviel erhöht werden soll, sondern auch, wie die neue Miete im Vergleich zur Marktmiete bei Euch ist. Dies kann der Enkel entweder unter Verweis auf einen qualifizierten Mietspiegel oder durch Nennung von drei ganz konkreten Vergleichswohnungen oder durch ein Sachverständigengutachten.

Einen Grund muss er nicht nennen und insofern ist der Verweis auf gestiegene Kosten einfach nur Quatsch.

Er muss auch angeben, ab wann die neue Miete gelten soll. Dabei muss er beachten, dass er Euch bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit zur Überlegung geben muss, ob Ihr der Erhöhung zustimmt oder nicht. Ab jetzt gerechnet ist eine Erhöhung also frühestens ab 1. Mai möglich.

Stimmt Ihr nicht zu, habt Ihr die Möglichkeit zu einer fristgerechten Kündigung, ohne dass die Miete bis zum Auszug erhöht wird, auch wenn dieser erst nach dem 1. Mai wäre. Die Kündigung müsste aber ebenfalls bis zum Ende des übernächsten Monats erfolgen. Auch darauf muss Euch der Vermieter im Kündigungsverlangen hinweisen.

Fehlen all diese Dinge im Mieterhöhungsverlangen oder sind falsche Fristen gesetzt, ist es nichtig, also praktisch nicht zugegangen.

Auch auf ein vollständiges Mieterhöhungsverlangen müsst Ihr nicht reagieren. Es reicht aus, wenn Ihr die erhöhte Miete ab dem genannten Zeitpunkt überweist oder eben nicht überweist. Damit weiß der Vermieter dann Bescheid.

Falls Ihr der Erhöhung nicht zustimmt, kann Euch der Vermieter auf Zustimmung verklagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

albatros  24.02.2021, 10:45
Falls Ihr der Erhöhung nicht zustimmt, kann Euch der Vermieter auf Zustimmung verklagen.

Falls der V. überhaupt dazu aufgefordert hat. Ohne dem wäre das MEV von vornherein unwirksam. Außerdem mangelt es der/einer qualifizierten Begründung. Die Klage auf Zustimmung hätte also keinen Erfolg oder würde vom Gericht zurückgewiesen.

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bwhoch2  24.02.2021, 10:50
@albatros

Das jetzt vorliegende Verlangen dürfte sowieso für die Tonne sein.

Meinen letzten Satz meinte ich in Bezug auf ein ordentlich gestelltes Mieterhöhungsverlangen, dessen Voraussetzungen ich vorher beschrieben habe.

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albatros  24.02.2021, 10:52
@bwhoch2

Für mich war das schon klar, aber dem FS möglicherweise nicht.

Das jetzt vorliegende Verlangen dürfte sowieso für die Tonne sein.

So ist es, hab ich ja auch so geantwortet bzw. kommentiert. Nicht beachten, schweigen. Mehr nicht.

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Er kann schon die Miete erhöhen, aber nicht grundlos. "Es wird alles teurer" ist keine rechtlich haltbare Begründung.

Eine Begründung wäre z.B. der entsprechende Mietspiegel. Gibt es keinen, muss er drei vergleichbare Wohnungen benennen, wenn ich mich recht erinnere.

ich würde an deiner Stelle einem Mietverein beitreten damit du rechtlich beraten wirst. die übernehmen auch Schriftwechsel mit Vermietern, bin auch bei einem, mein Vermieter wollte fallenden Putz nicht reparieren lassen, kaum Mietverein eingeschaltet hat er eine Firma beauftragt.

worauf ich hinaus will, auch wenn er die Miete erhöhen dürfte, wird er es vielleicht nächstes Jahr wieder tun wollen. du sollst dem daher zeigen, dass du auch rechtlich abgesichert bist.

wir kennen weder deinen Mietvertrag noch die restlichen Ramenbedingungen, also werden wir hier keine pauschale Antwort darauf geben können, die Angelegenheit muss ein Jurist vom Mietverein prüfen....


bwhoch2  24.02.2021, 08:40
auch wenn er die Miete erhöhen dürfte, wird er es vielleicht nächstes Jahr wieder tun wollen.

...was aber sowieso nicht geht, wenn er jetzt um 20 % erhöht.

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verreisterNutzer  24.02.2021, 09:03
@bwhoch2

das ist richtig, aber vielleicht hat die Wohnung erhebliche mietmängel, da kann man zumindest verlangen dass diese jetzt behoben werden. vielleicht sind die Mängel aber so hoch dass der Vermieter dann auf die Mieterhöhung lieber verzichtet. daher war mein Vorschlag mit dem Mietverein darüber zu sprechen

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bwhoch2  24.02.2021, 09:07
@verreisterNutzer
aber vielleicht hat die Wohnung erhebliche mietmängel

Das ist reine Spekulation und ich spekuliere mal weiter: Warum wurden diese Mängel dann nicht längst dem Vermieter mitgeteilt. Schließlich ist man als Mieter dazu verpflichtet.

Gegen den Gang zum Mieterverein wende ich auch gar nichts ein. Mein Einwand galt nur der Spekulation, dass die Miete nächstes Jahr gleich wieder erhöht werden könnte.

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verreisterNutzer  24.02.2021, 09:10
@bwhoch2

ja dann halt nach drei Jahren wieder... manchmal akzeptiert man die Mängel weil man keine Erhöhung haben will, vor allem wenn die Miete sehr niedrig ist..muss aber der Mieter wissen

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bwhoch2  24.02.2021, 09:22
@verreisterNutzer
manchmal akzeptiert man die Mängel

Ist ja auch ok, aber melden muss man sie als Mieter trotzdem.

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Er hat zwar recht, aber mit dieser Formulierung als Grund für die Mieterhöhung erfüllt er nicht die gesetzlichen Vorgaben. Er muss sich entweder auf die örtliche Vergleichsmiete bzw. einen Mietspiegel oder ein Gutachten stützen. Ohne dem bräuchtest du seine Forderung nicht beachten.