Ist es Strafbar wen Vertreter jeglicher art an deiner Tür klingeln um dir was zu verkaufen?
Werde ständig belästigt und nicht die Tür aufzumachen ist keine Option für mich weil es immer die selben sind!
5 Antworten
Nein.
und nicht die Tür aufzumachen ist keine Option für mich weil es immer die selben sind!
Und? Kannst trotzdem nicht aufmachen. Wo ist das Problem?
Wie wäre es mit einem Eimer Wasser aus der oberen Etage direkt über dem Eingang ?
Es klingeln immer dieselben Menchen an deiner Tür? Schon mal daran gedacht das es Familienmitglieder sein könnten oder der Gerichtsvollzieher?
Also, grundsätzlich ist das Vertretertum an der Haustür nicht strafbar. Sehr wohl kann man sich dagegen wehren in dem man vom Hauseigentümer ein Schild anbringen läßt das solche Hausbesuche unerwünscht sind. Früher schrieb man "Betteln und Hausieren verboten". Wer gegen diese Anordnung des Eigentümers verstößt, der begeht Hausfriedensbruch, und dies ist sehrwohl strafbar. (§123 StGB)
bio...... sagt sie sind keine hausierer sondern handelsvertretter? da frage ich mich ob die wirklich handelsvertreter sind und nicht aussierer
Werde ständig belästigt und nicht die Tür aufzumachen ist keine Option für mich weil es immer die selben sind!
"Vertreter" des Sozialmates, Jugendamtes, Gerichtsvollzieher, Polizei oder Inkassomitarbeiter wird man tatsächlich so nicht los.
Die anderen, in dem man höflich aber bestimmt kein Interesse bekundet. Keiner kommt zehnmal vorbei um dir keinmal was verkaufen zu können :-)
G imager761
Tür Geschäfte sind Verboten auch Betteln und Haussieren
Wie wäre es mit: Leute..kein Intressen, bitte nicht mehr schellen. Oder das gute alte Türschild "Betteln und hausieren verboten"