Ist es heute erlaubt in großen Firmen zum Beispiel Schminke bei Produkt Marketing die Arbeitgeber und alle Räume Video Überwachung?

1 Antwort

Die Videoüberwachung ist nur unter bestimmten Bedingungen im öffentlichen Raum und in privaten Räumen erlaubt. Videoüberwachung muss Kunden und Arbeitnehmer aufgezeigt werden, bspw. durch ein Schild. Heimliche Aufnahmen nur dann, wenn es einen begründeten Verdacht auf Werksabotage oder internen Diebstahl oder so gibt. Falls vorhanden ist zudem immer der Betriebsrat einzuschalten, dieser entscheidet mit ob hier das Interesse des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers überwiegt.

Bedingung für öffentliche Räume (Zitat):

Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung […],
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
4. erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.“ (§ 6b Bundesdatenschutzgesetz – BDSG – „Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen“)

Generell untersagt ist die Aufzeichnung in Räumen die stark in den persönlichen Lebensbereich zählen:

  • Toiletten
  • Sanitärräume
  • Schlafräume
  • Umkleideräume
  • Foyer
  • Pausenräume

Quelle (hier wird es auch schön detailiert beschrieben):

https://www.arbeitsrechte.de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz/#Unter_welchen_Umstaenden_ist_die_Videoueberwachung_der_eigenen_Mitarbeiter_erlaubt