Ist das erste Staatsexamen von so großer Bedeutung (Jura)?

2 Antworten

Das Studium der Rechtswissenschaften ist in Deutschland das einzige Studium neben Lehramt und Medizin, das noch auf das Erreichen des Staatsexamens ausgelegt ist. Zwar gibt es auch Studiengänge, bei denen ein “Bachelor of Laws” oder ein “Master of Laws” verliehen wird, allerdings sind dies gesonderte Studiengänge, die nicht für die klassische Juristenberufe wie Richter, Anwältin, Notar oder Staatsanwältin befähigen. Der Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens ist daher nicht etwa mit einem Master, sondern vielmehr mit einem Diplom zu vergleichen.

Mit dem ersten Staatsexamen bist Du noch kein Jurist, Das bist Du erst nach der Referendarzeit und dem bestandenen zweiten Staatsexamen. Für den Berufseinstieg in einen juristischen Beruf ist die Note des zweiten Staatsexamens entscheidend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Jurist

Kongolo816 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 15:07

aber dann mein ich beide

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