Ist das erste Staatsexamen von so großer Bedeutung (Jura)?
Man sagt ja, wenn man in einer Anwaltskanzlei oder für den Staat arbeiten will, braucht man beim ersten Staatsexamen mindestens eine Note 8,0 bis 9,0, also “voll befriedigend”
Könnte man überhaupt Jobs mit einem (ersten) Staatsexamen finden, welches man nur gerade so bestanden hat, also nur ein “ausreichend” oder “mangelhaft” ?
Kann da einer so ein ungefähren Überblick über die Berufsaussichten mit den verschiedenen Notenstufen geben? (Vorzugsweise wer darin Erfahrungen hat)
2 Antworten
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Das Studium der Rechtswissenschaften ist in Deutschland das einzige Studium neben Lehramt und Medizin, das noch auf das Erreichen des Staatsexamens ausgelegt ist. Zwar gibt es auch Studiengänge, bei denen ein “Bachelor of Laws” oder ein “Master of Laws” verliehen wird, allerdings sind dies gesonderte Studiengänge, die nicht für die klassische Juristenberufe wie Richter, Anwältin, Notar oder Staatsanwältin befähigen. Der Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens ist daher nicht etwa mit einem Master, sondern vielmehr mit einem Diplom zu vergleichen.
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Mit dem ersten Staatsexamen bist Du noch kein Jurist, Das bist Du erst nach der Referendarzeit und dem bestandenen zweiten Staatsexamen. Für den Berufseinstieg in einen juristischen Beruf ist die Note des zweiten Staatsexamens entscheidend.
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