Hat man recht auf eine Abschiebung?
Wenn man in Deutschland von einem Deutschen Gericht zur einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, und man eine Ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder zumindest die Doppelte, und während man in der JVA sitzt hat man recht auf eine Abschiebung? ist sowas möglich?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dk25051979/1675110020045_nmmslarge__0_0_3472_3472_1a2c8552d198a44d29ecdd5bb2212f78.jpg?v=1675110020000)
Das einzige Recht eines inhaftierten besteht darin alle seine rechte abzugeben.
Es wurden vor einigen Jahren häftlinge von Deutschland in die Türkei abgeschoben und mussten in die türkische Haft. Dort wurden sie hingerichtet. Das wollen die Deutschen mittlerweile verhindern
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
als inhaftierter Straftäter hat man in erter Linie das Recht das begangene Unrecht wieder gut zu machen. Ansonsten bedarf es, außer bei geriingfühgigen delikten der Zustimmung des Staatsanwalts <- von daher nein kein Recht auf Abschiebung. Wäre auch vollkommen unlogisch, wieso sollte man z.B. einen Mörder abschieben damit er in einer Heimat freigelassen wird
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Nach dem absitzen der Strafe ist das sicher kein Problem.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Weils dann ja zu einfach für den Straftäter wäre. Deshalb heißt es ja "Strafe"
Aber warum nach Absitzen? Warum nicht nach Tagen oder Wochen?
Warum dauert es so lange?