Hat die Türkei mit deutschland ein Ausliefrungsabkommen
Hallo ich habe einen Bekannten der in Deutschland per Haftbefehlgesucht wird und der hat sich in die Türkei abgesetzt . Ist er in der Türkei sicher vor auslieferung bzw verhaftung und abschiebung nach deutschland oder nicht
Ihr könntet mir wirklich sehr helfen weil es ein guter kumpel ist und ich mir sorgen mache "!"
4 Antworten
Wollen wir doch mal den moralischen Aspekt außer Acht lassen und auf die Frage eingehen. Die wichtigste Frage ist, ob er Deutscher oder Türke ist. Wenn er die türkische Staatsbürgerschaft hat, wird ihm nicht viel passieren. Dann bleibt die Hoffnung, dass er in der Türkei so weiter macht, wie er in Deutschland aufgehört hat. Dann kommt er mit vier Jahren nicht davon und wird sich wünschen, seine Strafe in Deutschland absitzen zu dürfen.
Wenn er aber (nur) deutscher Staatsbürger ist, würde ich an seiner Stelle nochmal im Meer etwas planschen gehen, mich ein paar Tage amüsieren (f. was das Zeug hält) und mich dann auf den Heimweg machen. Besser macht er seine Situation durch die Flucht sicherlich nicht. Zum einen kann er ohne eine Aufenthaltsgenehmigung max. drei Monate bleiben. Dann muss er raus und wieder rein. Wenn er sich das leisten kann, mag das solange gut gehen, bis sein deutscher Pass abgelaufen ist. Das deutsch Konsulat wird ihm sicher keinen neuen ausstellen. Will er sich dann den Rest seines Lebens in der Türkei verstecken ? Wenn sie ihn illegal in der Türkei erwischen, ist er sofort draußen. Also, wie stellt er sich das vor ? Zurück zur Frage: ausweisen werden sie ihn nicht, solange er sich legal in der Türkei aufhält (legal aus türkischer Sicht). Aber ein besonderes Interesse ihm "Asyl" zu gewähren werden sie auch nicht zeigen...
Ich denk nicht, dass das realistisch ist. Es gibt in der Türkei weitaus krassere Fälle wie den von Mehmet Ercan Göker. Er lebt noch heute kunter munter in der Türkei. Ich glaub das hat sich Deutschland alles verschärzt, indem die Politik damals hunderte von PKK Aktivisten nicht ausgeliefert hat, die in der Türkei weit größere Straftaten begangen haben wie Mord und Körperverletzung. Man ist dort vor der Justiz so sicher wie wenn man aus Amerika nach Mexiko flieht.
Nein, ist er nicht. Sollte er aufgegriffen werden kommt er erstmal für mindestens 3 Tage in türkische Abschiebehaft und dann wird er nach Deutschland auf seine Kosten überführt. Sollte dein Freund deutscher Staatsbürger sein darf er maximal 90 Tage Visum frei in der Türkei bleiben. Die Türkei registriert die Ein und Ausreise mittler Weile über PC. Sollte er sich nach 90 Tagen dann noch illegal in der Türkei aufhalten wird er sofort von den türkischen Behörden gesucht. Er verstösst damit gegen türkische Gesetzte und kommt daher sofort in Haft. Je nach dem zu was er in der Türkei verdonnert wird, sitzt er die Strafe auch bis zum letzten Tag ab und wird danach sofort abgeschoben. Ferner bekommt er ein Einreiseverbot für die Türkei.
Wo haben wir denn das wieder gelesen ? Bei einer geringfügigen Überschreitung der 90 Tage kommt er noch lange nicht in den Knast (selbst bei einer längeren nicht). Er muss dann das Land sofort verlassen und hat dabei zwei Möglichkeiten: entweder er bezahlt die Strafe für die Überziehung bei der Ausreise (und darf dann wieder rein wann er will). Oder er bezahlt nicht, wird im Computer registriert und bezahlt dann, wenn er wieder einreisen will (falls er wieder einmal einreisen will). Mir ist ein Fall von 163 Tagen Überziehung bekannt. Das war nicht ganz billig aber der Herr lebt immer noch hier. Mir ist auch kein Fall bekannt, wo ein Kleinkrimineller drei Tage in Abschiebehaft gelandet ist. Wohl bemerkt: wir sprechen hier von Kreditkartenbetrug und Ähnlichem. Bei Mord, schwerem Raub oder Entführungsdelikten mag das vielleicht anders aussehen.
Und auch nach den 90 Tagen muss er noch lange nicht nach Deutschland. Er kann in irgendein anderes Nachbarland und gleich wieder rein. Ich kenne Leute, die das schon seit Jahren so machen.
(Falls der Eindruck entstanden sein sollte, ich würde mit dem Knaben sympathisieren oder ihm helfen wollen, so ist der falsch. Ich gehe lediglich auf die Fragen ein und versuche dabei auf dämliche Kommentare zu verzichten).
verurteilt wegen ec karten betrug unterschlagung und fahren ohne fahrerlaubnis zur haftstrafe von 4 jahren und 8 monaten ohne bewärung weil er oft bewährung hatte
Na Klasse, also ein richtiges Herzbübchen: EC-Kartenbetrug, bei dem Nachbars Oma um ihre sauer verdiente Rente geprellt worden ist, und Fahren ohne Führerschein - wobei die Leute, die durch solche Armleuchter geschädigt werden, auch noch auf dem Schaden (oder ihren Verletzungen) sitzenbleiben, da der feine Herr - da kein Führerschein - natürlich auch keinen Versicherungsschutz hat. Also ein ganzer Mann, wie er im Buche steht. Da geht mir doch der Hut hoch - und dann noch Wiederholungstäter und zu feige, um zu der gerechten und verdienten Strafe zu stehen und endlich mal sein Leben in den Griff zu kriegen. Ganz ehrlich: Es kann sich gerne bis auf unbestimmte Zeit verstecken, denn solche Leute muss man wirklich nicht um sich haben.
wenn er deutsche staatsbürger ist dann hat er keine chance...irgendwann wird er erwisch so oder so