Hätte ich mich abmelden oder umelden müssen?

1 Antwort

Du meldest Dich dann ganz normal in der neuen Wohnung an, da du Dich ja in der alten anscheinend nicht abgemeldet hast (hat sich denn derjenige, der da eingezogen ist, dort angemeldet? Als was dann?).

Für eine Reise muss man sich nicht abmelden, nur, wenn man einen Mietvertrag kündigt.

Dive92 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:44

Hallo, ja die neue Mieterin hat sich angemeldet in der Wohnung und mein Mietvertrag hatte ich zur Reise gekündigt. Wie gesagt hatte meine Post umgeleitet zu meinen Eltern und habe ja eig nur eine Adresse für meine Post gebraucht.. da ich ja zu der Zeit keinen Wohnsitz benötigt habe, lediglich eine Adresse. Wusste nicht das ich mich komplett abmelden muss oder mich umelden zu meinen Eltern oder dem Vater meines Freundes. Zudem wusste ich nicht das das polizeiliche Führungszeugnis dann nicht weiter geleitet wird.

Ich habe online gefunden, dass man sich auch nur umelden hätte können, wenn ich dort voher zwei Wochen war und das war ich ja nur in meiner alten Wohnung.. und hätte es auch nicht anders organisieren können .. deshalb die Frage was da jetzt richtig gewesen wäre.. ? Weil ohne Meldebestätigung hätte ich ja auch nicht reisen können.

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Dive92 
Fragesteller
 24.04.2024, 12:36
@Blindi56

Ok danke, dann ist das ja super blöd geregelt, weil denke wird schwer auf Weltreise zu gehen wenn man keinen festen Wohnsitz bzw. eine Meldebestätigung in Deutschland hat. Trotzdem danke für die Informationen. Ich schau dann mal wie ich das mit den Bürgerbüro und dem polizeilichen Führungszeugnis regle.

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