Habe ich einen Anspruch auf einen deutschen Pass?

3 Antworten

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

Einzelheiten hierzu finden Sie in der Broschüre der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: "Wege zur Einbürgerung".

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html

Deine Herkunft muss also geklärt sein. Die Voraussetzung „keine Verurteilung wegen einer Straftat“ erfüllst du nicht, wenn du in Haft warst.

Das würde wahrscheinlich eine Einzelfallentscheidung werden, wenn du die Staatsbürgerschaft erhieltest.

Aber setzt die angebotene Arbeit in der Schweiz tatsächlich eine deutsche Staatsbürgerschaft voraus?


Tobias38440 
Fragesteller
 12.08.2023, 08:24

Ja leider

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stufix2000  12.08.2023, 08:55
@Tobias38440

Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wenn du meinst.
Die Schweizer schreiben ja keine Stellen aus nach dem Motto: nur die und die Staatsbürgerschaft.

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oris81  16.08.2023, 23:13
@stufix2000

Ist soweit ich weiss auch verboten in der Schweiz und ich lebe dort

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann das sein, ja. Aber das lässt sich nur anhand der Tatsache, dass du in Deutschland geboren und aufgewachsen bist, nucht feststellen.

Du musst dich selbst wissen, welche Staatsangehörigkeit du hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein Leben und Alltag

Tobias38440 
Fragesteller
 11.08.2023, 10:58

Du musst dich selbst wissen, welche Staatsangehörigkeit du hast? Wie meinst du das

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LeWe23  11.08.2023, 11:45
@Tobias38440

Na, dass du selbst dich am besten wissen müsstest, welche Staatsangehörigkeit du hast und ob du alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Deutschland erfüllst.

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Wer in D geboren wurde ist rechtlich Deutscher, ausser die Eltern wollten das nicht. Du kannst aber 2 haben, also beantragen.

Das die Vorstrafen nicht klasse finden ist logo, gibt aber auch andere Deutsche die welche haben.

Seltsam aber das du unbedingt die Deutsche haben musst. Versuchs einfach.


JayCeD  11.08.2023, 11:29

Das Geburtsprinzip gilt in Deutschland nur sehr eingeschränkt. Nicht jeder der in Deutschland geboren wird ist automatisch Deutscher.

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