Gutachten für KFO Behandlung?
Hallo leute,
Vor einigen Wochen kam ein Brief dass ich eine Zahnspange brauche. Jetzt ist ein Brief von der Krankenkasse gekommen in dem steht : " die ikk classic konnte über den KFO-antrag vom 31.05.2016 noch nicht entscheiden. Für diese Entscheidung ist ein Gutachten nötig. "
Was bedeutet das jetzt? Bekomm ich jetzt doch keine? Aber ich versteh das nicht da in dem Brief zuvor schon alles drin stand was gemacht werden muss und wie viel die Krankenkasse übernimmt und wie lange ich sie tagen muss.
Danke für eure Antworten
1 Antwort
In der Regel bedeutet das, dass deine Fehlstellung an der Grenze von übernommenen Kosten und nicht übernommenen Kosten ist. Falls der Gutachter meint die Fehlstellung ist zu gering, werden die Kosten nicht übernommen und du must sie selber tragen oder lässt dich nicht behandeln. Die Krankenkassen machen da gerne viel Theater, ist ja auch nicht ganz billig.
Soweit ich weiß gibt es ja einen bestimmten schiefheitsgrad der zähne ab dem die Krankenkasse zahlt. Ich hatte stufe 4 und das ist dann eigentlich schon notwendig so stand das auch im Brief. Ich will einfach eine Zahnspange ich hab so angst dass ich sie jetzt doch nicht bekomme ich hab nämlich einen tiefbiss und engstände :(