Gibt es einen Unterschied? Wenn ja, welchen?

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die fachkraft für schutz und sicherheit ist seit ein paar jahren ein anerkannter ausbildungsberuf (der einzige in der privaten sicherheitsbranche), er ersetzt die frühere werkschutzfachkraft IHK. es ist ein 3-jähriger ausbildungsberuf, während der sicherheitsmitarbeiter "nur" die Prüfung nach §34 GewO hinter sich hat. fast alle anderen berufe in der privaten sicherheitsbranche sind KEINE ausbildungsberufe, sondern anlernberufe, die theoretisch jeder nach der 34gewo-prüfung machen kann. in manchen bereichen muss man zwar zusatzprüfungen machen (waffensachkundeprüfung beim militärsichen objektschutz oder beim geld-und werttransport, z.b.), aber keine langjährige ausbildung.

Fachkraft fuer Schutz und Sicherheit ist ein Ausbildungsberuf


RumLum 
Beitragsersteller
 05.07.2011, 21:25

Das hätte ich jetzt ohne Dich niiiiiiiiiiemals erfahren..

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Soweit ich weiß, ist nur die "Fachkraft" eine korrekte Berufsbezeichnung, wo man also eine regelrechte Ausbildung mit Prüfung macht. Der Mitarbeiter ist ein "angelernter Mitarbeiter" aber eben ohne richtige Ausbildung darin und auch ohne Prüfung


colt1212  05.07.2011, 22:05

einspruch, nicht ganz richtig.. der sicherheitsmitarbeiter macht heutzutage auch eine prüfung, nämlich die nach §34 GewO, die frühere unterrichtung nach demselben paragraphen wird nicht mehr gemacht bzw. anerkannt. auch eine kurze ausbildung muss gemacht sein, um zur prüfung zugelasen zu werden. allerdings sind sie sehr wohl nur "angelernte", während die fachkraft für schutz und sicherheit der EINZIGE anerkannte ausbildungsberuf ist, denn es im sicherheitsgewerbe gibt. nicht einmal die fachkraft geld- und werttransport ist ein ausbildungsberuf. allerhöchstens der beruf des bodyguards (personenschützers also) wird noch als ausbildung anerkannt, aber wenn man sieht, das man für diese ausbildung meist selber die ausbildungsgebühren zahlen muss (die bei einer guten ausbildung schnell mal 15.000 - 30.000 € betragen können), ist es zweielhaft, das man das als ausbildungsberuf bezeichnen kann. vor allem, da die lehrgänge meist nur ein paar monate gehen und auch die zertifikate nicht überall anerkannt werden, je nachdem, wo die gemacht wurden. die einzigen anerkannten personenschützer, die eine richtige ausbildung geneißen (diese also nicht selber zaheln müssen, sondern geld dafür bekommen), sind die des BKA und anderer behörden...

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TellYouWhat  06.07.2011, 20:05
@colt1212

danke für deine ausführliche Erläuterung :)

Das mit den Personenschützern hätte ich auch genau gewusst... aber die Sicherheitsmitarbeiter bzw. Fachkraft für... da war ich mir doch nicht so ganz... danke jedenfalls :-)

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Das eine ist ein Abschlusszertifikat der IHK ( Fachkraft ) , das andere ist nur eine Tätigkeitsbezeichnung ( Sicherheitsmitarbeiter ).


RumLum 
Beitragsersteller
 05.07.2011, 21:30

Danke!

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Schlauerfuchs  05.07.2011, 23:05
@colt1212

Ein Türstehe ist auch ein Sicherheitsmitarbeiter und der Braucht die Prüfung gem. § 34 GWO nicht, jedoch ein Geldtransportfahrer . Aber Teilewies ist es nur ein 3 Tage Vollzeitkurs mit eine abschließenden Prüfung vor der IHK.

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