Gewerbe nachträglich anmelden?
Ich möchte ein Produkt verkaufen aber dafür benötigt man ein Gewerbe deshalb gibt es irgendwie eine bspw. 2 Monate Frist oder so?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Selbständigkeit, Finanzamt, Gewerbe
Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden (und nicht erst ab der ersten Auszahlung, also schon vorher) ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.
Meldest du dein Gewerbe zu spät an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die bis zu 1.000 € Bußgeld nach sich ziehen kann, § 146 GewO.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Bis zu 60 Tage rückwirkend ist eine Anmeldung möglich.
Für alles darüber hinaus kann es ein Ordnungsgeld geben.