Gewerbe nachträglich anmelden?

2 Antworten

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden (und nicht erst ab der ersten Auszahlung, also schon vorher) ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Meldest du dein Gewerbe zu spät an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die bis zu 1.000 € Bußgeld nach sich ziehen kann, § 146 GewO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Bis zu 60 Tage rückwirkend ist eine Anmeldung möglich.

Für alles darüber hinaus kann es ein Ordnungsgeld geben.