Geschichte- Cicero und die römische Verfassung?

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Bei Marcus Tullius Cicero, De re publica 1, 39 wird der Staat (res publica) als Sache des Volkes (res populi) definiert (bestimmt). Unter Volk (populus bezeichnet die Gesamtheit, das Staatsvolk) wird nicht jede auf irgendeine beliebige Weise zusammengescharte Vereinigung verstanden, sondern eine durch Übereinstimmung des Rechts (iuris consensu) und Gemeinsamkeit des Nutzens (utilitatis communione) verbundene Vereinigung einer Menge. Dabei gilt eine naturgemäße/im Wesen des Menschen angelegte Geselligkeit/soziale Veranlagung/Ausrichtung auf eine Gemeinschaft mehr als primäre (ursprüngliche und vorrangige) Ursache des Zusammenschlusses. Schwäche (was an eine Notwendigkeit zum Überleben als Ursache denkt) gilt als vergleichsweise weniger wichtige Ursache. Dies wird damit begründet, dass der Mensch nicht als isoliertes Einzelwesen geschaffen ist, sondern auch im Überfluss eine Neigung zu Gesellschaft/Gemeinschaft hat.

allgemeine Beantwortung

Grundsätzlich hat es bei den Anfängen der römischen Republik und in ihrer Verfassung die genannten Merkmale geben, aber das Ausmaß dieser Merkmale war beschränkt. Die Verwirklichung ist gegenüber Idealen deutlich zurückgeblieben.

Vereinigung

Am Anfang der römischen Republik gab es bereits ein Volk, weil es vorher schon Rom in der Königszeit gab. Die Ursachen der Vereinigung am Beginn Roms sind zum Teil Deutungssache. Es gibt keine Aussagen der ersten Römer(innen) über ihre Beweggründe. Gesellschaftliche Macht, z. B. über Klientel-Beziehungen, kann auch eine Rolle gespielt haben. Die sagenhafte Überlieferung über eine Gründung durch Romulus und Remus beschreibt vor allem eine Zusammenarbeit von Hirten. Sie erzählt von einem Frauenmangel, dem mit dem Raub der Sabinnerinen abgeholfen wurde. Es wurde also dabei nicht auf eine natürliche soziale Veranlagung gesetzt, sondern zu Gewalt gegriffen, auch wenn nach der Darstellung dann eine Einigung folgte.

Übereinstimmung des Rechts

Eine Rechtsordnung hat es gegeben. Allerdings hat es darüber zeitweise erhebliche Streitigkeiten gegeben. Außerdem war das Recht anfangs nicht schriftlich festgehalten. Nach der Überlieferung hat eine schriftliche Aufzeichnung des geltenden Rechts (einschließlich des Gewohnheitsrechts) 450 v. Chr. stattgefunden (Kodifikation in dem Zwölftafelgesetzen [Leges duodecim tabularum]), was die Rechtssicherheit erhöhte.

Die Verfassung der römischen Republik ist eine gewachsene Verfassung gewesen. Sie ist nicht auf einmal innerhalb kurzer Zeit als Gesamtheit von Regeln für die politische Ordnung verabschiedet und in Kraft gesetzt worden, sondern hat sich allmählich im Verlauf einer längeren Zeit entwickelt. Die Verfassung der römischen Republik ist außerdem zu großen Teilen erst einmal eine ungeschriebene Verfassung mit einer Anzahl von Grundsätzen und Regeln gewesen. Es gab Bestimmungen, die schriftlich festgehalten wurden, und im Lauf der Zeit ist dabei allmählich mehr ausdrücklich genau gesetzlich festgelegt worden. Zum Teil bestand die Verfassung aber aus Grundsätzen, die aus anerkannter Gewohnheit hervorgingen, dem Brauch/der Sitte der Vorfahren (mos maiorum).

Marcus Tullius Cicero, De re publica 2. Buch enthält eine Darstellung der Entwicklung der Verfassung. Dabei wird die Aufassung vertreten, es habe sich in der geschichtlichen Entwicklung Roms der beste Zustand einer Verfassung herausgebildet.

Gemeinsamkeit des Nutzens

Eine gewisse Gemeinsamkeit des Nutzens hat es gegeben, z. B. in Auseinandersetzung mit anderen Staaten/Völkern (Schutz, Beute) und in einem Staat mit gemeinsamen Institutionen (Einrichtungen). Der Nutzen war aber ziemlich ungleich verteilt. Die Patrizier, durch Geburt Angehörige eines alten Adels, waren deutlich im Vorteil, während das Wohl der Plebejer, des nichtadligen Volkes (plebs) insgesamt mangelhaft berücksichtigt wurde. In früher Zeit konnten sie wegen schulden in eine schlimme lage kommen.

Durch Auseinandersetzung zwischen Patriziern und Plebejern entstanden die Ständekämpfe. Patrizier ist die Bezeichnung für die Angehörigen des alten Adels im antiken Rom (lateinisch: patricii; Singular: patricius). Sie wurden auch patres („Väter“) genannt, weil sie eine Autorität wie ein Vater beanspruchten und als Nachkommen der Gründerväter Rom gelten wollten. Sie nahmen für sich die ausschließliche Vertretung des Volkes (populus) gegenüber den Göttern in Anspruch. In der frühen römischen Republik waren die Patrizier eine herrschende adlige Oberschicht.

Nach der Überlieferung hat es kurzeitig Spaltungen gegeben, eine Trennung des einfachen Volkes (secessio plebis) von den Patriziern mit Auszügen auf den Mons Sacer, Aventin und Ianiculum. In den Ständekämpfen ist das Amt der Volkstribune (tribuni plebis) entstanden. Sie konnten um Schutz und Hilfe angerufen werden. Die Plebejer konnten eine Anzahl von Forderungen schließlich durchsetzen und die Verfassung änderte sich. Nach den Ständekämpfen gab es eine neue politische Führungsschicht, die sich aus Patriziern und reichen Plebejern herausgebildet hatte, die Nobilität.

Sache des Volkes

Die Republik war eine öffentliche Sache und ein gewisses Mitspracherecht/eine gewisse politische Teilhabe des Volkes war in der römischen Republik vorhanden (z. B. durch die Wahl der Konsuln und die Gesetzgebung). Insofern war der Staat eine Sache des Volkes. Aber ein großes Ausmaß bot die Verfassung nicht.

Die römische Republik war tatsächlich eine besondere Art der Aristokratie bzw. Oligarchie.

Marcus Tullius Cicero, De re publica 1, 69 – 70 hat die römische Republik als Mischverfassung/gemischte Verfassung gedeutet und dargestellt. Die Konsuln bilden nach dieser Theorie monarchisches Element, der Senat ein aristokratisches und das Volk ein demokratisches. Aber dies ist zu sehr auf ein theoretisches Schema ausgerichtet und nicht völlig zutreffend, auch wenn teilweise wichtige Gesichtspunkte vorkommen. Das antike Rom war keine Demokratie. Es gab nur ein gewisses demokratisches Element durch die Volksversammlungen (comitia). Diese konnten zwar in der Zeit der Republik die Magistrate (Amtsträger/Amtsinhaber/Beamte)wählen, Beschlüsse fassen und Gesetze verabschieden, zumindest zeitweise auch zum Teil in Prozessen urteilen. Volksversammlungen wurden von Magistraten einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren oder Anträge abändern.

Die Aristokratie/Oligarchie spiegelt sich in Folgendem wider:

  • große Bedeutung und Macht, die der Senat hatte
  • Grundsätze zur Kontrolle eines übermäßigen Ausbaus der Machtstellung Einzelner
  • Leitung der auf Zuhören und Abstimmen beschränkten Volksversammlungen durch Magistrate
  • Übergewicht einer politischen Führungsschicht (der Patrizier bzw. dann der Nobilität), die eine starke wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung hatte, in der politischen Praxis

In den de Republica, und den Text hast du ja anscheinend, steht alles drin! Du musst nur lesen!
Und auf dem Blatt oben, Aristoteles war ja der Schüler von Platon und den mochte Cicero auch also die zweite Spalte von links gilt auch.


Cicero war Platons Meinung und hat z.B. seine Texte übersetzt.
Aber ich wette das steht alles irgendwo in deinem Heft oder so.

Linke Spalte - (Geschichte, Hausaufgaben, Cicero)