Funkmeldeempfänger!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz einfach...... Laut Datenschutzgesetzt (oder so ähnlich) ist das abhören von BOS-Frequenzen verboten. Da du das damit tust können die dich sogar anzeigen.......

Also seit lieber vorsichtig.......mit sowas

Gruß EPNB


Timo5195 
Beitragsersteller
 26.06.2011, 20:50

ja ich möchte ja nur wissen, was die stadt amchen kann ? eigentlich nur anzeige oder?

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ElPadrinoNB  26.06.2011, 20:54
@Timo5195

Ja würd mir schon reichen für so einen scheiß

homma da würd ich mir das besser iwo bestellen und direkt die Frequs draufmachen lassen......

EDIT : Ach und n Scanner und Pogsac oder FMS32 reicht auch^^

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Timo5195 
Beitragsersteller
 26.06.2011, 20:56
@ElPadrinoNB

ja ich wollte ja nur wissen , was die stadt machen kann....glück gehabt das es bei einer anzeige bleben würde :P

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§ 148 Abs. I Nr. 1 Telekommunikationsgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache Ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

Da Du nicht in der aktiven Wehr bist, ist keine Nachricht die über den Kanal geht für Dich bestimmt. Jedes Mal wenn bei Dir der Melder auslöst, hast Du Dich strafbar gemacht.

Wenn die Stadt Dich deswegen anzeigt, verlierst auch die charakterliche Eignung und den guten Leumund, denn Du für den Eintritt in eine aktive Wehr brauchst.

Naja Glück gehabt, das es bei einer Anzeige bleiben könnte ? Das Strafmass für nicht genehmigte Teilnahme am BOS Funk kann bis zu 5 Jahren oder aber einer Hohen Geldstrafe belegt werden. Darüberhinaus mit sicherheit beschlagnhamung des Funkgeräts (Melder etc)

Darüberhinaus wird dein SBI / GBI mit sicherheit auch nicht so begeistert davon sein, was wiederrum Wehrrechtliche Konsequenzen für dich haben kann.

Warum denkt ihr Kids eigentlich immer euch eigene Melder kaufen zu müßen ?

Nach den §§ 148, 89 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) wird das Abhören von Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage nicht bestimmt sind, bzw. Mitteilen des Inhaltes einer solchen Nachricht oder der Tatsache ihres Empfangs mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt.

Das Gilt auch für FME die nicht legal betrieben werden. JF´ler die sich einen FME privat beschaffen gelten bei uns als "Heißdüsen" und sind nicht gern gesehen.

Wichtigste Frage: hast Du die Verpflichtungserklärung unterschrieben und bist Du 18 Jahre alt? (Verpflichtungserklärung wird in der Regel beim Sprechfunkerlehrgang unterschrieben, bei einigen Feuerwehren beim Eintritt)

Wenn Du die o.a. Bedingungen erfüllt hast, dürfte erst einmal nichts gegen den Betrieb des FME stehen.

Problematisch wird es jedoch in dem Fall, wenn Dein FME beschädigt wird. Wer kommt dafür auf? (Gleiche Problematik existiert bei selbst gekauften Stiefeln oder Helmen oder sonstiger Ausrüstung)

Wenn Du noch in der JF bist, dann häng die Geschichte nicht an die große Glocke und vor allem: Bleib Einsätzen fern, da hast Du als JF noch nichts zu suchen.


Timo5195 
Beitragsersteller
 26.06.2011, 21:06

ja ich bin in der jf und im übergangsjahr also komme nächstes jahr in die e-abteilung.....

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Timo5195 
Beitragsersteller
 26.06.2011, 21:06

ja ich bin in der jf und im übergangsjahr also komme nächstes jahr in die e-abteilung.....

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