Füllung am Zahn bricht ab wer zahlt am ende?

1 Antwort

§ 136a SGB 5

(4) [...] Der Zahnarzt übernimmt für Füllungen und die Versorgung mit Zahnersatz eine zweijährige Gewähr. Identische und Teilwiederholungen von Füllungen sowie die Erneuerung und Wiederherstellung von Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind in diesem Zeitraum vom Zahnarzt kostenfrei vorzunehmen

=> Wenn das nach 1,5 Monaten bereits rausgebrochen ist, muss er das auf seine Kosten erneuern.


arianescwfr401 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 21:08

Vielen Dank :) ich hab schon für nächste Woche Montag ein Termin beim ZA. Mal gucken was die machen… werde berichten :)