Flugstunden Gastflugberechtigung - SPL und TMG?

1 Antwort

Hallo, 

ich gebe hier mal meine Interpretation ab, obwohl ich als ehemaliger Teamleiter "Lizenzierung Cockpitpersonal" einer großen Fluggesellschaft mit dem "Kleinzeug" nichts zu tun hatte. 

Festgelegt sind die Anforderungen auf der Seite L311/24 in der EU-FCL unter "FCL.205.S SPL — Rechte und Bedingungen" - und die kennst Du ja. Für mich jedenfalls bedeutet das: 

a) 10 Flugstunden ODER 30 Starts auf Segelflugzeugen 

oder eben 

b) 10 Flugstunden ODER 30 Starts auf Motorseglern 

oder jeden beliebigen Mix, denn SPL und TMG sind hier gleichwertig. 

Aber: Die Fluglehrer sollten es eigentlich wissen, wenn nicht, macht mich so etwas schon wieder unruhig. Allerdings ist die Sache doch recht einfach zu lösen, denn immerhin gibt es ja drei kompetente Ansprechpartner: 

1. die für Dich zuständige Landesluftfahrtbehörde, 

2. den DAeC oder 

3. das LBA (obwohl das mit Segelflug nichts oder wenig zu tun hat - nur, wenn die Kutscher von "Dickschiffen" auch ihre TMG-Berechtigung in ihre CPL oder ATPL eintragen lassen wollen). 


PilotBasti 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 20:33

Das bestätigt im Prinzip meine Vermutung, dass man sich die 10 Flugstunden oder 30 Starts auf beiden Klassen (Segelflug und Motorsegler) anrechnen lassen kann um Gäste mitnehmen zu können.

Der nächste Schritt wäre ein Anruf bei der Luftfahrtbehörde gewesen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

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