Flugstunden Gastflugberechtigung - SPL und TMG?
Hallo,
ich habe kürzlich die SPL (Segelflugpilotenlizenz) erhalten. Direkt im Anschluss habe ich die TMG (Motorsegler) Ausbildung abgeschlossen. Um Gäste auf Segelflugzeugen mitnehmen zu können, muss man mindestens 10 Flugstunden ODER 30 Starts als Pilot in Command nach dem Scheinerhalt absolvieren. Zählen diese Flugstunden auch für Motorsegler, oder muss ich JEWEILS 10 Flugstunden / 30 Starts auf Segelflugzeugen und Motorsegler machen, um bei dem jeweiligen Luftfahrzeugtyp Gäste mitnehmen zu können?
Beispiel: Ich habe 7 Flugstunden auf Segelflugzeugen absolviert, und noch keine (nach Scheinerhalt) auf Motorseglern. Ist es möglich, dass ich dann nur noch 3 Flugstunden auf dem Motorsegler absolvieren muss, damit ich bei beiden Luftfahrzeugtypen Gäste mitnehmen kann?
Oder muss ich 3 Flugstunden auf Segelflugzeugen machen UND 10 auf dem Mose?
Es ist für mich natürlich eine entscheidene Kostenfrage. Die Fluglehrer die ich befragt habe, sind sich bei diesem Thema uneinig und ein offizielles Schriftstück, wo dies genau thematisiert wird habe ich noch nicht gefunden.
So wie ich es verstanden habe, kann man beides kombinieren und muss die Flugstunden nicht seperat sammeln.
Ich wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar. Eventuell auch noch einen Link zu einer "offiziellen" Seite anhängen, damit ich mir ganz sicher sein kann. Vielen Dank schonmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ramay1418/1568653361119_nmmslarge__0_0_273_273_cc7b7b58a87c2164dec658bb394a4386.jpg?v=1568653361000)
Hallo,
ich gebe hier mal meine Interpretation ab, obwohl ich als ehemaliger Teamleiter "Lizenzierung Cockpitpersonal" einer großen Fluggesellschaft mit dem "Kleinzeug" nichts zu tun hatte.
Festgelegt sind die Anforderungen auf der Seite L311/24 in der EU-FCL unter "FCL.205.S SPL — Rechte und Bedingungen" - und die kennst Du ja. Für mich jedenfalls bedeutet das:
a) 10 Flugstunden ODER 30 Starts auf Segelflugzeugen
oder eben
b) 10 Flugstunden ODER 30 Starts auf Motorseglern
oder jeden beliebigen Mix, denn SPL und TMG sind hier gleichwertig.
Aber: Die Fluglehrer sollten es eigentlich wissen, wenn nicht, macht mich so etwas schon wieder unruhig. Allerdings ist die Sache doch recht einfach zu lösen, denn immerhin gibt es ja drei kompetente Ansprechpartner:
1. die für Dich zuständige Landesluftfahrtbehörde,
2. den DAeC oder
3. das LBA (obwohl das mit Segelflug nichts oder wenig zu tun hat - nur, wenn die Kutscher von "Dickschiffen" auch ihre TMG-Berechtigung in ihre CPL oder ATPL eintragen lassen wollen).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das bestätigt im Prinzip meine Vermutung, dass man sich die 10 Flugstunden oder 30 Starts auf beiden Klassen (Segelflug und Motorsegler) anrechnen lassen kann um Gäste mitnehmen zu können.
Der nächste Schritt wäre ein Anruf bei der Luftfahrtbehörde gewesen.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.