Erpressung zur Scheidefolgevereinbarung?


10.07.2024, 11:48

Vorallem weil ich mit die Doppelbelastung von Wohnung und Haus nicht leisten kann wenn sie wirklich nichts mehr zahlen würde.

4 Antworten

Mit welchem Recht versucht sie dich zu erpressen?

Wenn das gemeinsame Kind demnächst in die Ausbildung geht, dann reduziert sich dein Anteil am Unterhalt ohnehin, wenn das Kind unter 17 ist und eine eigene Ausbildungsvergütung bekommt. Und ist er volljährig, dann wird die Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR als Einkommen angerechnet, sowie das komplette Kindergeld. Kann, da ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind, auch dazu führen, dass du gar nichts mehr zahlen musst.

Das solltest du mal ausrechnen lassen! Und vor allem dann deinem Kind Geld zukommen lassen, wenn du es kannst und möchtest und nicht weil sie was meint erpressen zu müssen! Der Betrag, den du als Unterhalt tatsächlich schuldest, geht bis zur Volljährigkeit an sie und danach an das volljährige Kind!

Und da ihr in etwas gleich viel verdient, dürfte sich das Thema Trennungsunterhalt also auch fast erledigt haben.

Warum du ihr das Haus samt Hausrat überlassen willst, ist unklar! Weil es später mal für deinen Sohn sein soll... Ja, schön und gut, aber doch nicht mit den Erpressungen der Noch - Ehefrau!

Entweder zahlt sie dich aus oder das Haus wird verkauft. Dann kannst du dem Kind immer noch etwas kaufen, wenn dir danach ist...

Ich würde freiwillige 400€ zahlen bis alle Kinder aus der Unterhaltspflicht sind. Wie gesagt ich müsste nicht.

Warum???? Du zahlst was du zahlen musst und gibst den Kindern darüber hinaus was du meinst ihnen geben zu wollen. Mit ihren Kindern hast du rechtlich eh nichts zu tun! Und wenn du ihr das Haus quasi auch noch überlässt, sie stirbt, dann erben ihre Kinder ebenfalls! Und wenn es richtig blöd läuft, dann wird das Haus verkauft oder versteigert und dein Kind hat am Ende auch nicht wirklich was davon!

Da geht ohnehin nur, wenn ihr ihm das Haus schenken würdet und 10 Jahre ins Land ziehen, so dass ihre Kinder da wirklich keine Aktien mehr drin hätten. Macht ja aber für sie wenig Sinn.

Also so wie du dir das alles wünschst oder wie sie sich das zusammen pressen will, ist der denkbar schlechteste Weg! Für dich, für dein Kind...

Und sich einzureden, dass du die Liebe der anderen beiden Kinder erkaufen könntest, indem du dich deinem Schicksal fügst ist Unfug! Entweder sie mögen dich und kommen dich besuchen bzw. halten trotz Trennung von Mutti Kontakt oder nicht!

Und alleine dieser Firlefanz mit der Scheidungsfolgevereinbarung die sie nicht rausrücken will. Spätestens da sollten bei dir aber sämtliche Alarmglocken läuten. Geh zum Anwalt und sieh zu eine gerechte Trennung und Scheidung hinzulegen! Und lasse dich um Himmels willen nicht über den Tisch ziehen und schon gar nicht erpressen.

Deine Gutmütigkeit wird hier richtig ausgenutzt! Aus ihrer Sicht vielleicht nachvollziehbar.

sie forderte jetzt 400€ bis das Haus abbezahlt ist in 15 Jahren. Weil das Haus für unseren Sohn sein soll.

Du darfst die gemeinsamen Schulden tilgen und sie wohnt mietfrei im Haus und vererbt es am Ende an die drei Kinder?

Sie soll dich auszahlen oder ihr verkauft das Haus! Da gibt es doch gar keine Diskussion drüber. Und deinem Kind kannst du dann Geld schenken oder es für ihn anlegen oder was auch immer...

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ich hoffe, du hast ihr alles nur mündlich angeboten. Dein schlechtes Gewissen wegen der Trennung kannst du vergessen, das will sie jetzt voll und ganz ausschlachten.

Das Haus gehört euch beiden, wie es scheint. Dan seid ihr beide nach wie vor für Kredite zuständig und müsst sie bedienen. Wenn sie auch 3500,-- Euro verdient, steht ihr wohl kein Trennungsunterhalt zu, wohl aber ggf. Unterhalt für den Sohn, wenn noch nicht volljährig. Wenn ja, dann seid ihr beide zum Barunterhalt verpflichtet unter Berücksichtigung seines Einkommens als Azubi. Wenn er über 18 ist, bitte ihn, sich an das Jugendamt zu wenden, wegen der Berechnung des Unterhaltes. Dann müssen du und deine Ex euer Einkommen festlegen, das JA teilt ihm mit, wie viel er von welchem Elternteil fordern kann und zu zahlst deinen Anteil direkt an ihn.

Zum Haus: fordere von ihr 50 % einer ortsüblichen Miete als Nutzungsentschädigung, denn du musst eine Wohnung zahlen und auch noch deinen Anteil am Kredit, richtig?

Die Scheidungsfolgeregelung würde ich darauf bestehen, sie zu bekommen, mit deiner Anwältin durchzusprechen, wenn sie das nicht will, dann ist das Ding hinfällig- klare Kante zeigen, nur das hilft. Und wenn sie nicht einer Schenkung mit Nießbrauch an euer gemeinsames Kind für sich wegen des Hauses zustimmt, dann würde ich konsequent bleiben und es darauf ankommen lassen. Wenn du das Haus halten könntest, soll sie doch nicht mehr zahlen. Dann forderst du die Nutzungsentschädigung und klagst sie raus.

Sie will dich abzocken, lass das nicht zu. Hat die Ex von meinem Mann auch gemacht, er war auch zu weich, obwohl es keine andere gab. Und sie hat triumphiert. Mach das nicht.

Ich denke nicht, dass du deine Kinder verlieren würdest, wenn du sie darüber aufklären würdest, was genau vor sich geht. „Erpressen“ lassen würde ich mich nicht.

Nach 20 Jahren siehst du nun, dass du auf eine Golddiggerin reingefallen bist.

Sie kann fordern und dich erpressen.

Biete Ihr das an, was du musst (Anwalt fragen), kannst oder willst. Zu deinen Konditionen. Wenn sie nicht will dann Abbruch der Verhandlung

Die Kinder werden eh ihren Weg gehen, wenn du Pech hast den Ihrer Mutter. Aber das kannst dann auch mit Geld nicht verhindern.