Einer meiner Mieter hat im Treppenhaus einen Aushang aufgehängt, mich diffamiert und in meinem Namen unterschrieben. Wie wehre ich mich am besten dagegen?

4 Antworten

1. Beweise sichern (Aushang, hast Du wohl schon)

2. Strafanzeige gegen Unbekannt (§ 186 StGB, je nach Inhalt ggf. auch § 185)

3. Nach Täterermittlung fristlose Kündigung des Mietverhältnisses (§ 543 BGB, Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar)

Was den Inhalt des Aushangs angeht: Werd doch mal konkret.


Rag01 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 12:52

Zum Inhalt, sinngemäß wiedergegeben... Beschwerde das die Eingangstür ständig geöffnet  sei und fremde Menschen Zugang hätten...und jetzt kommts "als Vorsitzender des angedachten "Vereins der völlig verarmten Vermieter" (wohnhaft..., Lieblingskneipe...) seit fast einem Jahrzehnt mühevollen Nichtstuns nicht gelungen, hier endlich einmal einen Türschließer an der Tür anzubringen." (Anm. es ist ein gängiges Schloss verbaut, kann per Knopfdruck von jeder Wohnung aus geöffnet werden.)

Dann gehts immer krasser weiter..

"Bei beinahe fast nur ...tausend € Mieteinnahmen im Jahr ist das ja auch nur zu verständlich! Ihr Mieter fresst uns ja nur die Haare vom Kopf und wir müssen auch noch steuern dafür bezahlen." 

Und dann " mit freundlichen Grüßen, (Name von mir und meiner Frau)

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HansKlugsch  26.04.2017, 13:09
@Rag01

Ja, das ist schon ein dickes Ding. Ich bin kein Rechstexperte, aber naiv wie ich bin, würd ich wohl mal zur Polizei um die Ecke gehen. Da kommt es immer drauf an, an wen man gerät. M. E. ist das schon strafrechtlich relevant. Ob und wie dann Anstrengungen unternommen werden, den Täter zu ermitteln, ist offen. Allerdings ist es nun einmal Aufgabe der Polizei, bei Straftaten tätig zu werden.

Natürlich musst Du wissen, ob Du mit diesem schwersten aller Geschütze wirklich schießen willst! Ich hätte da keine Skrupel.

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Wenn jemand so etwas macht, dann wäre bei mir eine Anzeige fällig. Einen Zettel zum Aushang bringen und eine Unterschrift fälschen, geht schon gar nicht. Was ich nicht so recht verstehe ist, dass man dich diffamiert und zugleich den Zettel mit deiner Unterschrift versieht. Das sieht so aus, als würdest du dich selber anklagen, weil unter dem Zettel deine Unterschrift steht.

Mein Rat. Den Zettel sichern und damit zum Anwalt. Anzeige gegen den Betroffenen erstatten, so dieser dir zweifelsfrei bekiannt ist. Beschuldigst du jemanden, der die Tat nicht begangen hat, geht der Schuss für dich nach hinten los.


Rag01 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 08:12

Ja, es ist so formuliert als würde ich mir "selbst ans Bein pinkeln" und trägt den Namen von mir und meiner Frau als Verfasser.

Ich glaube mit Sicherheit zu wissen welcher Mieter es war, habe aber keine Beweise. Ich würde ihn gerne zur Rede stellen und bin mir auch sicher das er es mir gegenüber zugeben würde. Aber wie beweisen? Heimliche Tonaufnahme? Darf ich das? Oder wie könnte ich es machen? Danke für die Antwort.

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CChristine  26.04.2017, 11:30
@Rag01

heimliche Tonaufnahme ist nicht erlaubt und wäre auch nicht verwendbar. Zeugen wären was. Aber Dein Vorhaben mit dem "zur Rede stellen" wird Dir gar nichts bringen. Nimm die Vorschläge mit dem Gang zum Anwalt an.

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Ich würde eine Anzeige schalten wegen übler Nachrede  (ich weis nicht ob das der richtige Ausdruck ist)


Rag01 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 07:50

Ich denke üble Nachrede trifft es auf den Punkt.

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hahanoob  26.04.2017, 12:05
@Rag01

Üble Nachrede und Urkundenfälschung, sollte er tatsächlich mit diesem Namen unterschrieben haben, da er somit eine Unterschrift gefälscht hat... Dafür kann er eine GEldstrafe erhalten oder eine Gefängnisstrafe von wenigen Monaten

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@WolfgangS1Idee ist echt gut :D


Heiny90  26.04.2017, 08:45

Dein ernst?

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WolfgangS1  26.04.2017, 12:54

Dann gib mir ein "Danke" ^^

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