DJ Absage Ausfallentschädigung?

3 Antworten

Ein Vertrag ist durch die stattgefundene Kommunikation selbstverständlich zustande gekommen.

Wenn er im Rahmen dieser Kommunikation allerdings kein Wort darüber verloren hat, dass er Ausfallhonorare derart langfristig verlangt, ist seine Forderung komplett absurd.

Und ich bezweifle, dass auf seiner Homepage AGBs einzusehen sind, die darauf hinweisen.

Also definitiv nicht einklagbar.

Kann er.

Ihr habt einen Vertrag und wollt ihn jetzt aber nicht einhalten.


Es gibt keinerlei (nachweisbare) Vereinbarung über irgendwelche Stornogebühren - ergo kann er m.M.n. auch keine verlangen.