DJ Absage Ausfallentschädigung?
Hallo ihr Lieben,
wir haben für November 22 einen DJ gebucht.
Kurz vorab: Es gibt keinen schriftlichen Vertrag darüber, es wurde ganz formlos via Email, WhatsApp und Telefon kommuniziert.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Wir haben den DJ für eine Überraschungsparty gebucht. Er wusste das wir mit der Location noch so einiges klären müssen. Vorgesehen war nämlich die Feier in unserer Halle zuhause stattfinden zu lassen. Nun mussten wir aber doch feststellen, dass wir diese im November einfach nicht warm bekommen.
Das wurde dem DJ mitgeteilt. Wir wollten nach weiteren Locations Ausschau halten.
Nun ist es aber leider so, das alle angefragten Locations eine Stornierung nur gegen die 100%ige Zahlung akzeptieren oder eben eine Umbuchung auf einen anderen Termin. Diese Umbuchung kommt für uns nicht in frage, da es sich um eine Überraschungsparty handelt.
Letzendlich haben wir uns dazu entschlossen, dem DJ aus den o.g. Gründen abzusagen. Lieber jetzt, 9 Monate vor dem Gig, als kurzfristig. Der DJ aber verlangt jetzt eine ausfallgebühr von uns. Ist das rechtens? Es gibt 1. keinen schriftlichen vertrage und 2. sind es noch 9 Monate bis zum Gig. In der Zeit kann er den Auftrag noch anderweitig vergeben.
Hattet ihr so eine Situation schonmal?
ich freue mich über jegliches Feedback :)
Danke!
3 Antworten
Ein Vertrag ist durch die stattgefundene Kommunikation selbstverständlich zustande gekommen.
Wenn er im Rahmen dieser Kommunikation allerdings kein Wort darüber verloren hat, dass er Ausfallhonorare derart langfristig verlangt, ist seine Forderung komplett absurd.
Und ich bezweifle, dass auf seiner Homepage AGBs einzusehen sind, die darauf hinweisen.
Also definitiv nicht einklagbar.
Kann er.
Ihr habt einen Vertrag und wollt ihn jetzt aber nicht einhalten.
Es gibt keinerlei (nachweisbare) Vereinbarung über irgendwelche Stornogebühren - ergo kann er m.M.n. auch keine verlangen.
Du hast der Frage entnommen, dass das Bestandteil des Vertrages war? Erstaunlich... 🤓