Deutsche wirtschaftaft im Ausland?

1 Antwort

Das wären Möglichkeiten:

  • Eine längere Frist kann auf Antrag erlaubt werden, wenn der Aufenthalt im Ausland den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient. Dies ist zum Beispiel der Fall bei
  • einem Aufenthalt als Entwicklungshelfer,
  • als Familienangehöriger eines deutschen Diplomaten im Ausland ,
  • als Studierender an einer hiesigen Hochschule gem. § 16 für ein oder zwei Gastsemester an einer ausländischen Hochschule,
  • oder auch der Auslandseinsatz für ein international tätiges Unternehmens mit Sitz in Deutschland.
Quelle

Money772 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:20

Kann ich beispiel wenn ich in Deutschland eine Wohnung habe und es vermiete dann im ausland auch lange bleiben?

stimmt es wenn man DE Perso hat das man immer im ausland bleiben kann? Bzw zurück nach DE reisen kann?

stufix2000  27.09.2024, 15:25
@Money772

Wer den deutschen Personalausweis hat, sollte auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Der kann leben wo er will und jeder Zeit zurück kommen.

Wer Immobilien in Deutschland besitzt kann allein daraus kein Bleibe- oder Aufenthaltsrecht ableiten.