Darf ein Arbeitgeber die Bewertung im Arbeitszeugnis davon abhängig machen, wie viele Überstunden man gemacht hat?
Eine Bekannte hat letztens ein Start-up verlassen. In der Bewertung hat sie ein "zur vollen Zufriedenheit" bekommen.
Um die beste Bewertung zu bekommen, hätte sie unbezahlte Überstunden machen müssen. Es gab keinen Bonus oder mehr Gehalt oder mehr Urlaub. Ist das überhaupt legal?
Sie hat bereits einen deutlich besseren Job, in dem sie normal behandelt wird.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AnnaStark/1638188445166_nmmslarge__79_79_381_381_b79560bf121d4cc6a1271fe41d6675c5.jpg?v=1638188445000)
Du kannst den AG leider nicht zwingen, zur "vollsten" Zufriedenheit zu schreiben, denn wie er Dich beurteilt , ist eben leider auch seine subjektive Meinung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das entwertet meiner Meinung nach das Konzept des Arbeitszeugnisses.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
glaube das ist illegal. Am besten man ist in einer gewerkschaft, dann hat man rechtsschutz dafür und kann immer mal stress mit nem anwalt machen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/emesvau/1678220101367_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1678220101000)
Ja, unvergütete Überstunden können arbeitsvertraglich geregelt werden.
emesvau