2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
PC
Hallo,
dieser Betrag ist (noch) nicht steuerbar.
Solange es sich um eine einmalige Tätigkeit handelt.
Also weder Umsatzsteuer noch Einkommenssteuer.
Du solltest aber auch kein Gewerbe angemeldet haben.
Hansi
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Letztendlich kommt es darauf an ob du eine sogenannte Gewinnabsicht verfolgst
Wenn ja dann schon.
Ob diese Gewinnabsicht vorliegt wird natürlich vom Finanzamt festgestellt