Ceasar und die Machtergreifung

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Gaius Iulius Caesar war 60 v. Chr. mit Gnaius Pompeius Magnus, Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus einen Dreibund (oft als erstes Triumvirat bezeichnet, auch wenn dies kein amtliches Kollegium von triumviri war, sondern nur ein inoffizielles Bündnis, eine Zusammenarbeit aufgrund von Absprachen, ein politisches Zusammengehen [ein lateinischer Ausdruck für so etwas ist coitio]).), eingegangen. 59 v. Chr. war Caesar Konsul (consul).

Die 60 v. Chr. vom Senat als proconularischer Amtsbereich/Aufgabenbereich (Provinz) für die designierten Konsuln Gaius Iulius Caesar und Marcus Calpurnius Bibulus (offenbar zur Einschränkung von Caesars Machtehrgeiz) beschlossenen Wälder und Viehtriften (silvae callesque) Italiens waren nicht die von Caesar gewünschte Fortsetzung seiner Laufbahn.

Durch ein von einem Volkstribunen eingebrachtes und vom Volk beschlossenes Gesetz (Lex Vatinia) wurde er als Prokonsul (proconsul) Statthalter der Provinzen Gallia Cisalpina und Illyricum. Dies wurde er für etwas mehr als 5 Jahre (voraussichtlich konnte Caesar seien Befehlsgewalt bis mindestens Ende 53 v. Chr. behalten). Nachdem im April 59 v. Chr. ein Statthalter unerwartet gestorben war, bekam Caesar vom Senat auf Antrag des Pompeius dessen Provinz Gallia Transalpina (auch Gallia Narbonensis genannt) hinzugefügt (dies war allerdings jährlich zu bestätigen).

55 v. Chr. bekam Caesar nach Verhandlungen mit Pompeius und Crassus seine Befehlsgewalt in Gallien durch ein Gesetz (Lex Pompeia Licinia) noch einmal verlängert, voraussichtlich konnte er sie bis einschließlich 49 v. Chr. behalten.

Als Konsul im Jahr 59 v. Chr. hatte Caesar sich mehrfach auf harte Weise durchgesetzt und Gegnern von ihnen als demütigend empfundene Niederlagen zugefügt. Er hatte beachtliche Gegner, die ihn anklagen und wegen Gewaltmaßnahmen verurteilen wollten. Caesar drohte das Exil und das Ende seiner politische Karriere, wenn es ihm nicht gelang, eine hervorragende politische Position einzunehmen (als Privatmann konnte er angeklagt werden, solange er in ein politisches Amt ausübte, nicht).

in der späten römischen Republik begann bei den Römern ein Übergang von einer Milizarmee zu einer Berufsarmee. Der Grund dafür war: eine Bürgermiliz eignete sich zunehmend weniger gut für die militärischen Aufgaben eines Weltreiches. Das Beherrschen und Sichern eines Weltreiches und weitere Eroberungen erforderten viele Soldaten, die lange Zeit weit weg von ihrer Heimat tätig waren. Es entstand ein Mangel an Wehrfähigen infolge einer Zunahme armer, landloser Bevölkerung an Wehrfähigen (aufgrund des Grundsatzes der Selbstausrüstung galt ein Mindestvermögen). Durch die Rekrutierung (Aushebung, Einberufung) von Besitzlosen entstand eine enge Verbindung zwischen Soldaten, der für die Versorgung seiner Soldaten nach Ende ihres Militärdienstes sorgte.

Wieviel Beute sie bekamen und wie sie als Veteranen am Ende der Dienstzeit versorgt wurden, hing stark von ihrem Feldherrn ab. Die Soldaten entwickelten oft eine größere Loyalität zu ihrem Feldherrn (zu dem eine Art Klientelbeziehung entstehen konnte) als zu dem Senat oder einer abstrakten Größe wie „Republik".

Für wichtige und schwierige Aufgaben der Weltmacht konnten außergewöhnliche Kommandogewalten (imperia extraordinaria) nützlich erscheinen. Damit erhielten aber Einzelne die Möglichkeit, ein Machtinstrument (Heeresklientel) aufzubauen, das am Ende den politischen Rahmen sprengte.


Albrecht  13.02.2013, 10:13

Am 1. Dezember 50 v. Chr. stimmte im Senat eine Mehrheit für ein Ende der Statthalterschaft Caesars und gegen ein Ende bei Pompeius, aber bei einer von Curio verlangten dritte Abstimmung über den Antrag, sowohl Caesar als auch Pompeius sollten ihr Amt, ihre Provinzen und ihre Legionen abgeben, stimmte der Senat mit 370 gegen 22 Stimmen zu.

Seit dem Oktober Gerüchte über einen Anmarsch Caesars mit mehreren Legionen (sachlich unzutreffend und wohl von Gegnern Caesars geschürt) griff der Konsul Gaius Claudius Marcellus auf, übergab Anfang Dezember begleitet von den designierten Konsuln für das Jahr 49 V. Chr. Pompeius ein Schwert, übertrug ihm den Oberbefehl über die in Italien stehenden Legionen und ermächtigte ihn zur Aushebung von Truppen. Diesem Vorgehen fehlte verfassungsrechtliche Legitimation. Trotzdem nahm Pompeius den Auftrag an. Der Gegensatz zwischen den Optimaten sowie Pompeius auf der einen und Caesar auf der anderen Seite spitzte sich zu. Aulus Hirtius, ein Vertrauter Caesars, der zur Erkundung der Lage nach Rom gekommen war, eilte am 6. Dezember zurück, ohne mit Pompeius zu sprechen.

Am 7. Dezember brach Pompeius zu seinen Truppen (die von Caesar übergeben 2 Legionen, die tatsächlich nicht nach Syrien geführt worden waren) in Campanien auf, um sie nach Apulien zu verlegen.

Curio begab sich am 10. Dezember zu Caesar. Neue Volkstribunen traten ihr Amt an. Von ihnen setzte sich Marcus Antonius und Quintus Cassius Longinus für Caesar ein.

Am 21. Dezember hielt Marcus Antonius in Rom eine Rede gegen Pompeius als Unterdrücker der Freiheit an. Eine kleine Gruppe machtgieriger Senatoren übe Gewalt an der Republik, nur um ihren persönlichen Haß auf Caesar freien Lauf lassen zu können. Marcus Antonius erließ ein Edikt, die 2 bereitstehenden Legionen schnell nach Syrien zu schicken. Rekruten, die Pompeius neu ausheben wolle, sollten sich seinem Befehl verweigern.

Die Konsuln für das Jahr 49 v. Chr., Gaius Claudius Marcellus und Lucius Cornelius Lentulus Crus, waren Gegner Caesars. Eine Mehrheit, von der im Senat beschlossen wurde, Caesar habe sein Heer zu entlassen, war in den nächsten Wochen zu erwarten, auch wenn viele im Grunde einen Bürgerkrieg lieber vermeiden wollten. Die harte Gruppe der Optimaten legte es auf einen Konfrontationskurs mit entschiedenem Druck an.

Bücher zur späten römischen Republik und Biographien enthalten Informationen, z. B.:

Ernst Baltrusch, Caesar und Pompeius. 3., bibliographisch aktualisierte Auflage. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2011 (Geschichte kompakt : Antike), S. 84 – 94

Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik : von den Anfängen bis Augustus. 2., durchgesehen Auflage. München : Beck, 2010 (Beck's historische Bibliothek), S. 310 - 353

Karl Christ, Krise und Untergang der römischen Republik. 7. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt, 2010, S. 291 - 356

Werner Dahlheim, Julius Caesar : die Ehre des Kriegers und die Not des Staates. Paderborn ; München : Wien ; Zürich : Schöningh, 2005, S. 124 – 137

Matthias Gelzer, Caesar : der Politiker und Staatsmann. Mit einer Einführung und einer Auswahlbibliographie von Ernst Baltrusch. Neudruck der Ausgabe von 1983. Stuttgart : Steiner, 2008 (Alte Geschichte), S. 85 - 164

Martin Jehne, Caesar. Originalausgabe, 4., aktualisierte Auflage. München : Beck, 2008 (Beck'sche Reihe : C. H. Beck Wissen ; 2044), S. 49 - 80

Martin Jehne, Der große Trend, der kleine Sachzwang und das handelnde Individuum : Caesars Entscheidungen. Originalausgabe. München : Deutscher Taschenbuchverlag, 2009 (dtv : Premium ; 24711), S. 71 – 99

Christian Meier, Caesar. Ungekürzte Ausgabe. 3. Auflage. München : Deutscher Taschenbuch-Verlag, 1993 (dtv : Wissenschaft ; 4596), S. 277 - 437

Wolfgang Will, Caesar. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft , 2009 (Gestalten der Antike), S. 95 - 135

Wolfgang Will, Julius Caesar : eine Bilanz. Stuttgart ; Berlin ; Köln, Mianz : Kohlhammer, 1992 (Urban-Taschenbücher ; Band 448), S. 123 – 147

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Albrecht  13.02.2013, 10:12

Der Dreibund ging zu Ende, nachdem Caesars mit Pompeius verheiratete Tochter Iulia im August oder September 54 v. Chr. und Crassus am 15. Juni 53 v. Chr. (in Kampf gegen die Parther) gestorben waren.

Da Pompeius die gestiegene Macht Caesars zunehmend als unangenehme Konkurrenz empfand, näherten sich Pompeius und die Optimaten (Anhänger einer auf den Senat gestützten Politik mit Vorherrschaft der Nobilität; die entgegengesetzte Richtung, die dem Volk etwas mehr Gewicht geben möchte, wird Popularen genannt) an, mit Caesar als gemeinsamen Gegner. Bei den Optimaten, die in Gegnerschaft zum Dreibund gestanden hatten, gab es zwar Mißtrauen und Vorbehalte gegenüber Pompeius, aber sie hatten gemerkt, wie schwierig und wenig aussichtsreich es war, gleichzeitig Caesar und Pompeius als Gegner zu bekämpfen. Als 52 v. Chr. in der Stadt Rom schwere Unruhen herrschten, wurde Pompeius (vom Senat ernannt) am 25. Februar 52 v. Chr. für etwa 5 Monate Monate Konsul ohne Kollege (consul sine collga). Am 1. August 52 v. Chr. wurde für den Rest des Amtsjahres Quintus Metellus Scipio (inzwischen sein Schweigervater; Pompeius hatte dessen Tochter Cornelia Metella geheiratet) als Konsul sein Kollege.

Pompeius ließ seine bisherigen Verbündeten Caesar nicht sofort ganz fallen, näherte sich aber den Optimaten an. Seine Statthalterschaft in Hispanien wurde um 5 Jahre verlängert (Legaten [Unterfeldherren] befehligten dort für ihn 5 Legionen).

Der Endtermin der Statthalterschaft Caesars und ein von ihm angestrebtes zweites Konsulat, für das er sich in Abwesenheit bewerben wollten, wurden zu Streitfragen. Durch eine Verlängerung der Statthalterschaft Caesars im Jahr 55 v. Chr. konnte der Senat nicht vor dem 1. März 50 v. Chr. einen Nachfolger für ihn bestimmen. Ursprünglich konnte Caesar frühestens am 1. Januar 48 v. Chr. abgelöst werden, da schon vor den Wahlen festgesetzt werden mußte, welche Provinzen die zu wählenden Konsuln in ihrem dem Konsulat folgenden Amtsjahr als Prokonsuln verwalten würden.

52 v. Chr. hatten dies aber neue Bestimmungen geändert. Die Lex Pompeia de provinviis (Gesetz des Pompeius über die Provinzen) enthielt Bestimmungen über Dienstanstritt, Amtsdauer, eventuelle Verlängerung und Stellvertretung bei Verlassen der Provinz vor Eintreffen eines Nachfolgers. Konsul und Praetoren sollten erst nach einer Zwischenzeit von 5 Jahren Provinzen bekommen, nicht mehr sofort nach Ablauf ihres Amtsjahres. Wer als ehemaliger Konsul oder Praetor noch nicht innerhalb von 5 Jahren Statthalter eine Provinz gewesen war, wurde dazu verpflichtet, die Statthalterschaft einer zugelosten Provinz zu übernehmen. Die Lex Pompeia de iure magistratuum (Gesetz des Pompeius über das Recht der Magistraten) regelte vor allem die Wahlen und bestimmte außerdem das persönliche Erscheinen von Bewerbern, um ihre Bewerbung um ein Amt anzumelden. Für Caesar hatte es eine Sonderregelung für eine Bewerbung in Abwesenheit (in absentia) gegeben, mittels eines Volksbeschlusses auf Antrag aller Volkstribune erwirkt, die ihn von einer Pflicht zu einer persönlichen Anwesenheit in Rom für eine Bewerbung freistellte. Die nachträgliche Hinzufügung der Erwähnung einer solchen Sonderregelung zum Gesetz konnte später Handhabe zu einem Streitigkeiten um Rechtsbestimmungen sein.

Nun konnte schon 49 v. Chr. ein Nachfolger für Caesar bestimmt werden. Im April 51 stellte der Konsul Marcus Claudius Marcellus den Antrag (der sich über die Beratungssperre bis zum 1. März 50 v. Chr. hinwegsetzte), Caesar müsse sein Heer entlassen und nach Rom zurückkehren. Volkstribunen legten Einspruch eine (Veto durch Interzession) und auch der andere Konsul Servius Sulpicius Rufus hatte Bedenken.

Zensoren verstießen 50 v. Chr. eine Reihe von Personen mit dem Vorwurf schlechter Lebensführung aus dem Senat, darunter Anhänger Caesars, wobei Appius Claudius Pulcher von seinem Amtskollegen Caesars Schwiegervater Lucius Calpurnius Piso Caesoninus meistens nicht energisch Widerstand entgegengesetzt wurde.

Caesar brachte mit großen finanziellen Zuwendungen Lucius Aemilius Lepidus Paullus, Konsul im Jahr 50 v. Chr. dazu, nichts gegen ihn zu unternehmen, und Gaius Scribonius Curio, Volkstribun im Jahr 50 v. Chr., sich für ihn einzusetzen. Curio wurde Caesars wichtigster Unterstützer in Rom. Durch Gegenvorschläge und Drohungen mit Veto verhinderte er das Zustandekommen eines gültigen Beschlusses zur Ablösung Caesars.

Im Juni wurde vom Senat beschlossen, Caesar 2 Legionen (eine eigene und eine ihm von Pompeius geliehene) wegen einer Bedrohung in Syrien abzunehmen.

Im Sommer hatte Pompeius eine schwere Magenerkrankung. Als er sich davon erholte, wurden in ganz Italien Dankfeste abgehalten.

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Albrecht  13.02.2013, 10:09

Mit dem erfolgreichen Krieg in Gallien vergrößerte Caesar auf verschiedene Weise seine Macht:

  • militärische Macht: Er entfaltete eine Begabung als Feldheer und verfügte über ein großes, ihm in hohem Ausmaß ergebenes Heer (durch Aushebungen stieg die Anzahl seiner Legionen auf bis zu 11 Legionen). Durch persönlichen Einsatz und Tüchtigkeit, großzügige Belohnungen und geschickten Umgang mit den Soldaten entstand eine erhebliche Verbundenheit. Caesar hatte so ein großes, kampferprobtes und schlagkräftiges Heer zur Verfügung.

  • finanzielle Macht: Caesar erzielte offensichtlich einen gewaltigen finanziellen Gewinn durch Beute. Unter anderem plünderte er die Schätze an Gold und Silber in keltischen Tempeln und Heiligtümern. Nach antiken Autoren ist nach der Eroberung Galliens in Rom der Goldpreis stark gefallen, offenbar wegen eines großen Angebots. Caesar konnte Politiker (von denen manche beträchtliche Schulden hatten) durch finanzielle Unterstützung zu politischem Wohlverhalten gewinnen. Für den begabten Gaius Scribonius Curio, Volkstribun 50 v. Chr., und für Lucius Aemilius Lepidus Paullus, Konsul 50 v. Chr., hat Caesar angeblich allein rund 100 Millionen Sesterzen aufgewendet.

  • Ansehen, Einfluß und Autorität: Caesar hat große Leistungen vollbracht und damit sein Prestige (lateinisch: dignitas) und seine Autorität (auctoritas) nach den in Rom üblichem Maßstäben gesteigert. Caesar hatte ein Gebiet von rund 500000 Quadratkilometern, mehrere hundert Städte (die Angaben antiker Quellen liegen zwischen 300 und 1000) und 400 Stämme unterworfen. Fast jedes Jahr waren vom Senat aufgrund der Erfolgsmeldungen Dankfeste (supplicationes) bewilligt worden.

Caesar strebte eine führende Stellung an. Zu seiner Alleinherrschaft kam es, weil ein harter Kern seiner Gegner es unter Ablehnung von Kompromissen darauf anlegte, ihn politisch auszuschalten, und diese Auseinandersetzung zu einem Bürgerkrieg führte, den Caesar gegen Pompeius und die Optimaten gewann. Caesar hatte einen Bürgerkrieg und eine Alleinherrschaft nicht von vornherein beabsichtigt, wollte aber nicht auf das Anstreben eines zweites Konsulats verzichten und vor die Wahl gestellt nicht sein politische Ende hinnehmen. Die harten Gegner wollten unter keinen Umständen ein zweites Konsulat zulassen, das zu einer länger andauernden herausragenden Stellung Caesars geführt hätte, und nahmen ein erhöhtes Kriegsrisiko in Kauf. Zuletzt stellten sie Caesar praktisch ein politisches Ultimatum. Vermutlich haben sie nicht angenommen oder nicht hinreichend damit gerechnet, Caesar würde so entschlossen den letzten Schritt wagen.

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caesat amtszeit war nach dem gallischen krieg abgelaufen. um wiede als konsul kandidieren zu können, hätte er nach rom zurückgemusst. mit dem überschreiten des pomerium hätte er aber seine unantastbarkeit als konsul verloren. darauf spekulierten seine gegner, weil sie ihn dann anklagen wollten. caesat wollte dies verhindern, indem er in absentia (in abwesenheit) für das konsulat kandideren wolte. dies gaben ihm seine gegner aber nicht zu. daraufhin überschritt er den rubikon, den grenzfluß von italien. damit hatter er seine immunität verloren.er rückte auf rom vor, die reguläre regierung floh unter pompeius. caesar besiegte in mehren schlachten seine gegner und wurde so zum mächtigsten mann in rom, was in seiner ernneung zum konsul auf lebenszeit endete.