Blende Türzage musste eingetreten werden? Weil unser Kind eingesperrt war?
Hallo guten Tag an alle , und zwar habe ich eine Frage wegen ein Schadensfall Versicherungsfall,!!!
Bedauerlicherweise war gestern ein umständlicher Tag unser Sohn Leon hat sich selber im Schlafzimmer eingesperrt Türgriff abgezogen .
Und meine Bekannte hat aus einer Austin affect er die Tür natürlich aufgetreten aus Angst und Sorge um Ihren Sohn der fünf Jahre alt ist, dieser hat natürlich bitterlich im Zimmer geweint . Und erfreute sich der Befreiung aus dieser Situation
Die Mutter hat natürlich nur die Situation beenden wollen und nur würde mich die Frage stellen wie würde die Situation jetzt aussehen bei der Versicherung wie könnte man das formulieren ist es denn ein schaden Schadensfall wenn die Mutter gewollt die Tür Auftritt aus Angst um ihren Sohn ( bezahlt die Versicherung)????
Wei ein Versicherungsschutz besteht Haftpflichtversicherung Multi plus Versicherung und Haftpflichtversicherung , Unfallversicherung
Wir haben wirklich keine Ahnung weil wir noch nie einen Schaden gemeldet haben😰😰
![Bildlich gesehen Objekttür rot Einkreisung Schaden - (Technik, Tiere, Blender)](https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/blende-tuerzage-musste-eingetreten-werden-weil--unser-kind-eingesperrt-war/0_big.jpg?v=1459693203000)
![Bild des entstandenen Schadens es augenblicklich - (Technik, Tiere, Blender)](https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/blende-tuerzage-musste-eingetreten-werden-weil--unser-kind-eingesperrt-war/1_big.jpg?v=1459693203000)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Türgriff innen abgezogen, das Gegenstück sollte noch in der Tür stecken und die Tür kann geöffnet werden.
nur das Lock, mit stärkerem Schraubendreher kann die Tür trotzdem geöffnet werden, dauert etwas, muss erst besorgt werden. Dem Sohnemann passiert nix.
Die Bekannte hat ne Haftpflicht; die Bekannte wird aber nicht erfreut sein zu zahlen. Eurer eigene zahlt nicht; höchstens wenn die Tür im Eigentum des Vermieters ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Den Vorsatz übernimmt kein Versicherer .
Vielen Dank für Ihre Antwort!! Ja und soll Leon zieht öfters mal die Türgriffe ab obwohl die doch fest verschraubt sind, er ist ein kleiner Panzerknacker:-(
Die Wohnung ist eine Mietwohnung und die Tür ist ja dann bestimmt auch mit einbezogen !
Also müsste die Versicherung denn praktisch zahlen ?
Vielen Dank für die Antwort
Mit freundlichen Grüßen