Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld als Tagesmutter

2 Antworten

Du bist also im Dezember 2009 schwanger geworden, aber da Du ja seit Sommer 2008 arbeitest und 1.400 Euro verdienst, so ist dies doch eine stabile Berechnungsgrundlage. Wie der Elterngeldstelle die Aufwandspauschale sieht, kann ich Dir nicht sagen. Aber da Du Dein Gehalt doch kontinuierlich bekommst, scheint es so als könnte man hier einfach mit 67% rechnen. Denn die Mutterschutzzeit wird bei der Berechnung ausgeklammert. Also wenn alles berücksichtigt wird, dann würdest Du pro Monat 938 Euro Elterngeld bekommen. Aber erst nach dem Ende des Mutterschutzes, weil Elterngeld während der ersten acht Wochen mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Du bekommst das reine Elterngeld also für zehn Monate (12 Monate minus Mutterschutz). Das Elterngeld endet mit dem 1. Geburtstag. Du kannst auch zwei Jahre Pause einlegen und Dir bis zum 2. Geburtstag je 50% der 938 Euro auszahlen lassen.

Rechne aber mal mit weniger, weil ich nicht weiß, ob Dein volles Netto in die Berechnung einfließt. Am besten Du gehst mal mit einer Gehaltsabrechnung bei der Elterngeldstelle vorbei.

Viele Grüße und alles Gute zur zweiten Schwangerschaft ...

Ich vermute mal, du bist selbständige Tagesmutter. Dann ist es so, dass als Berechnungsgrundlage des Elterngeldes das Einkommen aus dem KALENDERJAHR 2009 maßgebend ist. Einzureichen wäre dazu also der Steuerbescheid 2009, falls dieser noch nicht vorhanden ist, dann die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz. Das ist nichts anderes als das was du normalerweise bei der Steuererklärung als Gewinnermittlung einreichst. Abgezogen werden vom Gewinn 2009 die PFLICHTbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung und ggf. Steuervorauszahlungen, wenn du diese ans Finanzamt leistest. Wenn du privat kranken- und rentenversichert bist, werden keine Beiträge abgezogen. Von dem was dann übrig bleibt erhältst du 67 Prozent an Elterngeld.