Bekannte zahlt mir mein Geld nicht zurück?

3 Antworten

Setzte ihr z.B. papierschriftlich eine Frist zur Rückzahlung.

Falls nichts erfolgreich, kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.

Kannst Du aber auch ohne vorherige Fristsetzung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Muss ich korrigieren!

  • da du wie besagt kein nachweis darüber hast dass benannte den betrag von 250 euro bekommen hat, wird es schwierig - vor gericht nicht beweisbar.

du kannst aber sie anschreiben und fragen ob sie dir jemals die 250 euro die du ihr da gegeben hast, zurückgeben wird. (schriftliches zugeständnis erreichen)

  • sollte sie darauf einsteigen, hast du somit einen nachweis.

außer sie sagt direkt, sie hat nie geld von dir gesehen. dann hast du nichts in der Hand!

erzwungene und beeinflusste beweise selber sind schwer vorm gericht geltend zu machen, daher wäre das die einzige möglichkeit, die mir einfallen würde.

Folgendes kann ignoriert werden, wenn keine Beweise mit dem Betrag und der Schuldigen im zusammenhang gegeben sind!

"mach es ihr klar, dass wenn sie nicht zahlt, du gerichtliche schritte einleitest.

meistens zahlen die leute dann... wenn nicht ist sie dumm. Die kosten für den Aufwand kommen ihr zu gute also wären es mehr als 250€ für sie und dass solltest ihr dazu sagen, dass 250 euro besser sind als was danach kommt.

Wenn sie nicht so viel geld hat, dann sei vllt kulant und vereinbar mit ihr eine quasi Teilzahlung!"


Comp4ny  14.08.2024, 00:17
mach es ihr klar, dass wenn sie nicht zahlt, du gerichtliche schritte einleitest.

Tut mir Leid Herr Richter, aber ich weiß nicht wovon Herr / Frau X spricht. Ja sie / er hat mir mal Geld geben, aber ohne eine Vereinbarung oder ähnliches. Niemand hat gesagt ich muss da was zurückgeben.

FS: DAS STIMMT NICHT !

Richter: Haben Sie Beweise dass es eine Vertragliche Vereinbarung gibt (FS) ?

FS: Nein.. ähm.. ABER...

Richter: OKAY, Fall geschlossen. Aussage gegen Aussage.

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MINX69  14.08.2024, 00:32
@Comp4ny

das stimmt!

hab ehrlich gesagt nicht so genau gelesen... wenn er allerdings chats hat wo die summe und auch das besagte irgendwie vorkommen, dann geht das sehr wohl. er kann selbst im nachhinhein ihr schreiben:

die 250 euro die ich dir gegeben habe, waren kein geschenk, wann gedenkst du sie mir zurück zu zahlen?

wenn sie darauf hin nicht antwortet mit: du hast mir nie geld gegeben wäre es ein zugeständnis von ihrer seite!

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Wenn du eine Unterschrift von ihr hast, in der sie den Erhalt und Rückgabe des ausgemachten Betrags bestätigt, könntest du theoretisch damit zum Anwalt gehen und auf diesem Wege dein Geld zurückfordern.

Vielleicht schreibst du sie aber vorher noch einmal an und setzt ihr eine letzte Frist, bevor du rechtliche Schritte einleitest.

LG, Jeremy

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung