Ausbildung ohne IHK Industrie-und Handelskammer?

11 Antworten

Für die Ausbildung zur "Fachverkäuferin Bäckerei" dürfte nicht die IHK, sondern die HWK zuständig sein.

Ohne die Kammer wird das nichts mit der Ausbildung, denn der Ausbildungsvertrag muss bei der zuständingen Kammer registriert & eingetragen werden.

Außerdem legst Du auch Prüfungen im Rahmen der Ausbildung ab, die über die jeweilige Kammer bzw. deren Prüfungsausschüsse durchgeführt werden.


Lani85 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 00:54

Ok sehr gut danke 

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Eine Duale-Berufsausbildung besteht in Deutschland immer aus 3 Partnern.

1. Das Unternehmen

2. Die Berufsschule

3. Die Kammer (z.B. IHK)

Die Kammer ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Durch die IHK wird alles überwacht und geregelt. Und ohne die IHK kannst du diese Ausbildung nicht absolvieren

Vielleicht könntest du dich in der Bäckerei ohne eine Ausbildung zu absolvieren einlernen lassen. Dann bekommst du allerdings keinen Ausbildungsabschluss und wirst vermutlich auch immer weniger verdienen als die Kollegen mit Ausbildung.

Also kurz gesagt: Ohne die IHK kannst du keinen Ausbildungsvertrag unterschreiben und ohne die IHK kannst du dich auch nicht an der Berufsschule anmelden.

Über das Tam Tam beim Vertrag ausdrucken brauchst du dir eigentlich auch gar keine Gedanken machen. Dein Ausbildungsunternehmen muss dich bei der Kammer und an der Berufsschule anmelden und auch den Ausbildungsvertrag erstellen. Du musst dann lediglich unterschreiben.

Achja.. du musst NICHT evtl. ein jahr lang neben der Ausbildung noch die Schule besuchen. Du musst nämlich ganz sicher während der gesamten Ausbildungszeit die Berufsschule besuchen.
Auch wenn du eigentlich nicht mehr schulpflichtig bist - ohne Berufsschule bekommst du keinen Abschluss.


Lani85 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 11:32

Vielen dank das ist das was ich wissen wollte das mit dem anlernen lassen wie lange dauert das und geht das obwohl man noch ein Jahr schulpflichtig ist ? 

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ivenoidea  09.06.2017, 11:45
@Lani85

ich erkläre das mit dem anlernen nochmals sehr ausführlich:

Es gibt Berufe für die braucht man zwingend eine Berufsausbildung. Da die Tätigkeiten in diesem Beruf schwierig sind und nicht von jedem Trottel ausgeübt werden können.

Wenn man eine Ausbildung zur Bäckerei Fachangestellten macht, wird man vermutlich hinterher zu 90% in der Bäckerei an der Theke stehen und Brötchen verkaufen. Dies ist eine Tätigkeit, für die man nicht zwingend eine Ausbildung braucht.

Wenn man sich für diesen Beruf "anlernen" lässt, bedeutet das nur, die Kollegen erklären wie die Kasse funktioniert und was der Unterschied zwischen Brötchen und Brezeln ist.
Das "anlernen lassen" dauert in diesem Beruf vermutlich je nach geistiger Aufnahmefähigkeit des Mitarbeiters zwischen 15 Minuten und einigen wenigen Wochen.

Bei einer richtigen Berufsausbildung ist die Tätigkeit hinterher fast die gleiche. ABER bekommt noch sehr viel mehr Hintergrundwissen. Man lernt vielleicht Dinge über Allergene in den Produkten, so dass man Kunden besser beraten kann. Man bekommt vermutlich einen kleinen Hintergrund zu wirtschaftlichen Themen, so dass man vielleicht auch mal in der Lage ist eine Bäckerei selbst zu führen.

Das anlernen lassen funktioniert also ganz ohne Berufsschule und dauert nicht sehr lange, außerdem erhält man dann KEINEN Berufsabschluss. Man kennt sich dann auch nicht so gut aus und verdient deutlich weniger als eine ausgebildete Verkäuferin.

Solange man noch schulpflichtig ist, ist es NICHT möglich sich nur anlernen zu lassen. Man MUSS eine Ausbildung absolvieren oder so zur Schule gehen

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Lani85 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 00:53
@ivenoidea

Vielen Dank für deine Mühe mir das ausführlich zu erklären

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Soweit ich das sehe, müsstest Du Deinen Lehrvertrag bei der HANDWERKSkammer eintragen lassen, das ist ein himmelweiter Unterschied! Dazu müsstest Du aber natürlich verbindlich einen LehrBETRIEB haben- ohne geht's nicht!

Die Berufsschule musst du sowieso machen- ohne geht's in der Ausbildung nicht. Damit erfüllst du dann ja deine Schulpflicht, alles andere ist doppelt gemoppelt und ergibt keinen Sinn.

Deinen Ausbildungsvertrag kannst du in der Regel bei der zuständigen Handwerkskammer online ausfüllen, zumindest aber herunterladen. Wie das bei der IHK ist weiß ich nicht, dürfte aber ähnlich sein.

Bevor du nun aber hier das ganze Netz durchsuchst ruf doch einfach mal die entsprechenden beiden Stellen an und erkundige dich da genau. Die Schwierigkeit ist dann nur, die für deinen AusbildungsORT zuständige Stelle zu finden- das richtet sich danach wo der Betrieb eingetragen ist! Handwerkskammern und IHK's gibt's leider nicht in jeder Stadt. Die haben immer recht große Einzugsbereiche. Viel Erfolg.


Lani85 
Beitragsersteller
 10.06.2017, 00:51

Vielen Dank 

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Hallo,

du hast offensichtlich keine Ahnung, wie so eine Ausbildung abläuft.

Der Berufsabschluss "Verkäufer" wird ausschließlich durch die Handwerkskammer "verliehen", d.h. Du musst dort deine Abschlussprüfung absolvieren.

Du unterschreibst bei dem Bäckerbetrieb einen Ausbildungsvertrag und der Betrieb meldet dich dann bei der IHK an.

 also müsste ich eventuell neben der Ausbildung noch die Berufsschule besuchen

 

Das musst Du sowieso. Eine solche Ausbildung ist immer Dual, d.h. Du besuchst während der gesamten Ausbildung auch die Berufsschule.

Du musst neben der Ausbildung sowieso noch eine Schule besuchen, bis Du 18 bist! Warum willst Du das ohne IHK machen?

Du machst eine ganz normale Ausbildung, mit normaler Berufsschule, und zwischendurch und am Ende musst Du eine Prüfung machen, das geht nicht ohne die IHK. Ohne hättest Du keine Ausbildung, sondern nur einen Job.


Lani85 
Beitragsersteller
 09.06.2017, 11:25

Ok Danke

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