ASF-Teilnahmebescheinigung per Mail abgegeben?

2 Antworten

Muss neue Antwort eröffnen, wegen Sreens.

Mal kurze Nachfrage vorher noch ist dies ein Sachbearbeiter in der Firma oder der Arbeitsagentur ( bei letzterem kann ich Dein Mißtrauen nachvollziehen) ?

Vor Gericht, ist eine Mail nat. keine Beweis, wie ein Vertrag / Urkunde , wo die Schriftform gefordert wird. Aber es ist ein "Indiz" welches das Gericht durchaus in Augenschein nimmt, um die Glaubwürdigkeit der Aussagen nachzuvollziehen. Sollte es sich um die Arbeitsagentur handeln , dann gebe ich Dir hier mal einen Tipp wie Du eine rechtssichere Mail versenden kannst.ICh kommuniziere nur noch so mit Behörden und sehen die gar nicht gern, da alles rechtssicher Nachweisbar, Aus diesem Grund verstecken wohl fast alle Behörden diese Möglichkeit ganz, ganz unten in ihren Kontaktangaben.

Ich hoffe Du hast einen Ausweis mit elektronischer Funktion , bzw. hast dies freischalten lassen, dann geht es nämlich ratz fatz. Brauchst dann nur noch Ausweisapp und Smartphone o. Lesegerät.

Ich selbst habe eine bei web.de ( Telekom hat den Dienst eingestellt zum 30.08.2022) : Da brauchst Du erst mal eine freemailadresse bei web.de ( es sei denn hast zufällig schon eine ) , dann kannst Du Dich für DeMail registrieren. Sobald Du im Postfach bist, findest Du den DeMail Button links und kannst die Registrierung starten.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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Du hast doch noch die gesendete Mail für den Fall des Falles. Somit kannst Du ihm einfach mal vertrauen.


wewf12 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 03:50

Würde denn es in diesem Falle möglich sein, dies dann später als Beweis zu benutzen?

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