Als Beamter nebenher studieren?

5 Antworten

Das wird einem leider sehr schwer gemacht, weil von der Personalstruktur natürlich möglichst alle in ihren Laufbahnen (Mittler oder Gehobener Dienst) bleiben sollen.

So erlebe ich es zumindest in der Ausbildung zum Regierungssekretär im Mittleren Dienst in Hamburg.

Am besten versucht man wohl den Dienstherren davon zu überzeugen, dass man nebenher noch ein Studium anfängt, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst zu erwerben. Was man dann mit dem Abschluss macht, also bei der Stadt/Kommune etc. bleiben, um in den gehobenen Dienst zu kommen, das sollte man vielleicht erst später kommunizieren. Da muss dann auch mal eine Notlüge her, falls man am Ende doch in die freie Wirtschaft gehen möchte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ein Fernstudium ist Deine Sache, nur wenn Du Freistellungen von der Arbeit benötigst solltest Du Deinem Dienstherrn auch das Studium vorher anzeigen. Künstlerische Tätigkeit muss dem Arbeitgeber angezeigt werden. Für jede andere Nebentätigkeit brauchst Du die Zustimmung Deines Dienstherrn. Nebentätigkeit darf nicht mehr als 10% der wöchentlichen Arbeitszeit betragen, also 4Stunden/Woche (aber natürlich nicht während der Arbeitszeit)

Als Beamter kann Dir jede Art Nebentätigkeit untersagt werden, wenn dadurch Deine Haupttätigkeit beeinträchtigt wird. Eine Fernstudium oder so ist kein Problem, aber bei Studien mit Pflichtvorlesungen wird es eng.

Hallo zusammen,

gibt es zu dem Studieren Nebenberuflich einen § der diesen Fall regelt?

Das Studium ist ja unentgeltlich und fällt somit nicht unter die Nebentätigkeiten.

Vielen Dank und liebe Grüße

Lisa

Möglicherweise kannst du sogar im Rahmen deiner Haupttätigkeit studieren.