Alleinerziehender Vater und neue Freundin?

5 Antworten

Schlicht und ergreifend - das Kind hat bis zum Abschluss einer Erstausbildung Anpruch auf elterlichen Unterhalt - allerdings soweit das Kind eigenes Einkommen erzielt, so kann dieses bis auf auf einen Freibetrag X angerechet werden.

Selbstverständlich kann der Kindesvater in Absprache mit den Großeltern und dem Kind auch wegziehen und die Betreuung des Kindes in die Hände der Großeltern legen, ohne dass diese ein Sorgerecht haben.

In welchem Umfang dann noch Unterhalt zu leisten ist, sollte er mit einem Anwalt klären, sobald Zahlen hinsichtlich des Netto-Auszubildendenentgeltes für das Kind vorliegen.

er muss auch jetzt schon unterhalt zahlen an die großeltern, wenn das kind dort lebt. das wird er dann einfach weiter tun. änderung ist dann, wenn kind in der ausbildung eigenes einkommen hat, dass der unterhalt sich verringert. aber ob kind in drei jahren bei den großeltern im betrieb eine ausbildung macht oder dann einfach weiter in die schule geht um abi zu machen und dann zu studieren oder eine komplett andere ausbildung in einem anderen betrieb, wird sich zeigen. bis dahin vergeht noch viel zeit.

Das geht wen die Großeltern mitspielen.

Unterhalt muss er bis zum 18ten bezahlen oder bis zum ende der Ausbildung es sei den sein Kind verdient mehr als was sein Unterhalt ist.

Klar muss er die Ausbildung seinen Sprösslings fördern und somit auch Unterhalt löhnen.
mit 16 ist mit dem Sorgerecht ohnehin nicht mehr viel los; er kann auch gewisse alltägliche Rechte an diese Großeltern delegieren.

Das sind drei Jahre hin. Das hat alles Zeit, bis es akut wird. Und es ist überhaupt nicht dein Job, das zu klären. Das ist seiner.

Der junge ist 13. Ob der mit 16 noch dieselben Pläne hat wie jetzt ist eh fraglich. Und irgendwie traurig, dass es ihm egal ist, dass er seinen Vater kaum noch sehen wird. Ist er so ein schlechter Vater?

Aber ja, natürlich muss er Unterhalt zahlen. Es ist sein Kind.