34a Schein wieder aberkennbar?

2 Antworten

Die 34a gibt es ja in 2 Formen, einmal die reine Unterrichtung und zum anderen die große Ausführung mit Sachkundeprüfung vor einer IHK.

Die kleine habe ich nie gemacht, von daher weiß ich nicht genau wer einem da die Teilnahme bescheinigt, vermute aber mal die Einrichtung bei der Du teilgenommen hast an der Unterrichtung. Hast Du über die Teilnahme also eine Bescheinigung so ist das nicht mehr aberkennbar durch die Einrichtung.

Wenn Du die "große" 34a, also mit Sachkundeprüfung vor einer IHK gemacht haben solltest,. erhälst Du hierüber eine Urkunde von der IHK bei der Du die SKP abgelegt hast und bist somit auch nicht mehr auf Dritte angewiesen.

Kann natürlich sein, dass die IHK die Urkunden an den Laden schickt, der Dich zur Prüfung angemeldet hat und diese aus welchem Grund auch immer Dir das Ding nicht aushändigen wollen, dann forderst einfach bei der prüfenden IHK eine neue Urkunde an.

Das es vermutlich um Alg 2 + Jobcenter Geschichten geht, hier ein Fachforum:


elo-forum.org