Vom Nachbar bedroht, was nun?

5 Antworten

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Du zeigst ihn an wegen Nötigung:

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im Zusammenhang mit seiner Bewährung wird er sich sicher freuen......

Und er wäre wohl auf Bewährung draußen.

du zeigst ihn an, die Bewährung wird widerrufen - du hast die Möglichkeit ihn auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Ihr solltest die Polizei rufen

Du hast ja diese Situation kürzlich schon mal detaillierter hier beschrieben. Selbst die Androhung von Gewalt, kann den Mann seine Bewährung kosten...


peterobm  24.10.2020, 16:54

wenn er die Tür eintritt -

vorher hat es keinen Zweck ;)

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Sofort die Polizei rufen


peterobm  24.10.2020, 16:54

weswegen

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RiddickBln  24.10.2020, 17:17
@peterobm

Lese dir mal die Antwort von windsbraut durch und überleg nochmal.

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Mein Freund hält mich davon ab die Polizei zu rufen. Es würde wohl sowieso nichts bringen, keine Beweise, nichts... Und am Ende wird es noch schlimmer und steht bestenfalls mit nem Messer in der Bude..